Aktuell

von Nora Goll

Der Newsletter Nr. 13 ist da!

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von Nora Goll

Der Newsletter Nr. 12 ist da!

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von Administrator

Vernehmlassung SchKG-Revision

Die laufende Revision des Sanierungsrechts beinhaltet im Wesentlichen zwei Änderungen:

Sofern ein Vergleich (Nachlassvertrag) möglich ist, soll der verschuldeten Person ein Teil der Schulden erlassen werden, wenn eine Mehrheit der Gläubiger:innen dem Vergleich zustimmt und das Gericht den Bereinigungsvorschlag als angemessen beurteilt. Der Vergleich ist auch für jene Gläubiger:innen bindend, die diesem nicht zugestimmt haben.

Für Schuldner:innen, die kein realistisches Angebot an ihre Gläubiger:innen machen können, weil sie entweder nahe am Existenzminimum leben oder hoch verschuldet sind, soll ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren geschaffen werden. Der Schuldner oder die Schuldnerin muss während einigen Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und sich bemühen, ein möglichst regelmässiges Einkommen zu erzielen. Am Ende des Verfahrens wird der Schuldner oder die Schuldnerin von den verbleibenden offenen Forderungen befreit (Restschuldbefreiung).

Pünktlich zur Deadline am 26.9. hat Schuldenberatung Schweiz ihre erarbeitete Antwort zur Vernehmlassung SchKG-Revision eingereicht. Sie verlangt insbesondere für das zweite Verfahren noch massgebliche Verbesserungen der Vorlage, damit effektive Entschuldungen gelingen.

Die Berner Schuldenberatung hat bereits in ihrem letzten Newsletter darüber informiert und auf die aktuelle Stellungnahme der Schuldenberatung Schweiz verwiesen.

Viele Organisationen und Kantone haben sich an der Vernehmlassung beteiligt.

Das Bundesamt für Justiz wird nun die Antworten auswerten und der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 dem Parlament eine Vorlage in die Beratung geben.

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von Christian Schmutz

Fachtagung 10. Mai 2022: Neue Wege aus den Schulden.

In der Schweiz haben hochverschuldete Privatpersonen mit geringem Einkommen keine Möglichkeit, je wieder schuldenfrei zu leben. Das könnte sich mit der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ändern, die auf Bundesebene derzeit vorbereitet wird. Neben Anpassungen an bestehenden Sanierungsinstrumenten hätte ein neues Verfahren massgebliche Änderungen für Schuldnerinnen und Schuldner und damit verbunden für die Arbeit von Beratungsstellen zur Folge.

Ziel der Tagung ist, über den Stand der Gesetzesvorlage zu informieren sowie Positionen und Haltungen von Fachleuten, Politik und Wissenschaft aufzuzeigen.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier: Flyer

Zur Anmeldung: https://schulden.ch/tagung2022/

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von Olivia Nyffeler

Die Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen – ein neues Handbuch gibt Antworten auf Fragen aus der Praxis

Fünf Anwältinnen und Anwälte, die auf das Konsumkreditrecht spezialisiert sind, haben eine Onlinepublikation zur Kreditfähigkeitsprüfung verfasst. Sie kann kostenlos auf www.konsumkreditgesetz.ch herunter geladen werden. Die Publikation beantwortet Fragen aus der Praxis der Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen. Auf der Webseite sind Gerichtsentscheide publiziert, welche es bisher zur Thematik gibt.

Um was geht es?
Mit mehr als 121'000 neu vergebenen Barkrediten und mehr als 212’000 neu abgeschlossenen Leasingverträgen pro Jahr (Stand 2019) sind diese zwei Darlehensarten ein wichtiger Teil des Konsums auf Pump in der Schweiz. Das Konsumkreditgesetz verpflichtet die Kreditinstitute und Leasinggesellschaften zur Durchführung einer «Kreditfähigkeitsprüfung». Oft werden diese Vorschriften missachtet. Vor diesem Hintergrund ist das «Handbuch KKG – Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen» entstanden. Es zeigt die am häufigsten angetroffenen Fehler auf und macht Vorschläge, wie eine Kreditfähigkeitsprüfung KKG-konform durchzuführen ist.

Inhalt des Handbuchs
Im Handbuch werden die einschlägigen Gesetzesbestimmungen, die anwendbaren betreibungsrechtlichen Richtlinien für die Berechnung des Existenzminimums sowie die bekannte Rechtsprechung und Lehre zur Kreditfähigkeitsprüfung dargestellt. Das Handbuch macht Empfehlungen, wie im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung das Budget korrekt zu erstellen ist. Es hat den Anspruch, sehr nahe an der Praxis und gleichzeitig nützlich für Fachleute aus der Anwaltschaft und aus der Konsumenten- und Schuldenberatung zu sein.

Entstehung und Mitwirkung
Die Entstehung dieses Handbuchs wurde von der Fachstelle Schuldenberatung der Caritas Schweiz, der Berner Schuldenberatung und der Anwaltskanzlei Advok Rechtsanwälte koordiniert. Zahlreiche gemeinnützige Schuldenberatungsstellen in der gesamten Schweiz, der Dachverband Schuldenberatung Schweiz sowie diverse Konsumentenorganisationen haben mit konstruktivem Feedback mitgewirkt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf www.konsumkreditgesetz.ch und auf Ihre Rückmeldungen zum Handbuch. Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen, Anregungen und Fragen entgegen (info@konsumkreditgesetz.ch oder 031 382 11 68). Das Handbuch kann auch als gedrucktes Buch bestellt werden.

Herzliche Grüsse

Arbeitsgruppe KKG Anwältinnen und Anwälte

bestehend aus Rausan Noori (Caritas Schweiz), David Furger (Advok Rechtsanwälte), Olivia Nyffeler (Berner Schuldenberatung), Mario Roncoroni (Advok Rechtsanwälte) und Konrad Rothenbühler (Advok Rechtsanwälte)

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