Vernehmlassung SchKG-Revision

von Administrator

Die laufende Revision des Sanierungsrechts beinhaltet im Wesentlichen zwei Änderungen:

Sofern ein Vergleich (Nachlassvertrag) möglich ist, soll der verschuldeten Person ein Teil der Schulden erlassen werden, wenn eine Mehrheit der Gläubiger:innen dem Vergleich zustimmt und das Gericht den Bereinigungsvorschlag als angemessen beurteilt. Der Vergleich ist auch für jene Gläubiger:innen bindend, die diesem nicht zugestimmt haben.

Für Schuldner:innen, die kein realistisches Angebot an ihre Gläubiger:innen machen können, weil sie entweder nahe am Existenzminimum leben oder hoch verschuldet sind, soll ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren geschaffen werden. Der Schuldner oder die Schuldnerin muss während einigen Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und sich bemühen, ein möglichst regelmässiges Einkommen zu erzielen. Am Ende des Verfahrens wird der Schuldner oder die Schuldnerin von den verbleibenden offenen Forderungen befreit (Restschuldbefreiung).

Pünktlich zur Deadline am 26.9. hat Schuldenberatung Schweiz ihre erarbeitete Antwort zur Vernehmlassung SchKG-Revision eingereicht. Sie verlangt insbesondere für das zweite Verfahren noch massgebliche Verbesserungen der Vorlage, damit effektive Entschuldungen gelingen.

Die Berner Schuldenberatung hat bereits in ihrem letzten Newsletter darüber informiert und auf die aktuelle Stellungnahme der Schuldenberatung Schweiz verwiesen.

Viele Organisationen und Kantone haben sich an der Vernehmlassung beteiligt.

Das Bundesamt für Justiz wird nun die Antworten auswerten und der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 dem Parlament eine Vorlage in die Beratung geben.

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