Schulden ABC

Von «Aberkennungsklage» bis «Zahlungsbefehl»: alphabetisch geordnete Stichwörter zu wichtigen rechtlichen und methodischen Problemen der Schuldenberatung. Wird regelmässig nachgeführt und ausgebaut. Für Laien und Profis gleichermassen geeignet.


Aberkennungsklage

Unter folgenden Voraussetzungen kann sich die betriebene Person mit der Aberkennungsklage wehren:

  1. Sie hat gegen einen Zahlungsbefehl innert 10 Tagen Rechtsvorschlag gemacht.
  2. Das Gericht hat den Rechtsvorschlag provisorisch aufgehoben (es hat der betreibenden Partei die «provisorische Rechtsöffnung» erteilt).
  3. Die betriebene Person hat nach Zustellung des Entscheids über die Rechtsöffnung 20 Tage Zeit, um die Aberkennungsklage einzureichen. Mit der Aberkennungsklage kann sie dafür sorgen, dass das Gericht die Rechtslage und die Beweise umfassend prüft - und nicht nur summarisch, wie im vorangehenden «Rechtsöffnungsverfahren».

Reicht die betriebene Person keine Klage ein, so wird die Rechtsöffnung nach Ablauf des Provisoriums nach 20 Tagen definitiv.

Stichwort: «Aberkennungsklage»

Alimente

Frauen- und Kinderalimente gehören zu den dringenden Schulden: Das Alimenteninkasso kann sich auf eine Reihe von Sonderbestimmungen im Betreibungsrecht, im Privatrecht und im öffentlichen Recht abstützen, welche die Position der Alimentenberechtigten stärken, und wird zudem oft auf professionellem Niveau von der öffentlichen Hand betrieben. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist ein Straftatbestand. Die Schuldenberatung befasst sich auch aus Gläubigersicht mit Alimentenforderungen, nämlich dann, wenn die alimentenberechtigte Partei beraten wird.

Stichwort: «Alimente»

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: «Bundesgerichtsentscheid 135 III 66 zur Verteilung der Lasten bei Mankofällen»

Anerkennungsklage

Die Anerkennungsklage reicht der Gläubiger ein, wenn die betriebene Person gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag gemacht hat und wenn er weder eine schriftliche Schuldanerkennung noch ein Urteil gegen sie in der Hand hat (sonst würde er ein Rechtsöffnungsgesuch einreichen). Mit der Anerkennungsklage verlangt er vom Gericht, es solle dafür sorgen, dass seine Forderung «anerkannt» werde; überdies verlangt er, dass das Gericht auch den Rechtsvorschlag beseitigt (Art. 79 SchKG).

Stichwort: «Anerkennungsklage»

Arrest von Vermögenswerten

Der Arrest trifft die Schuldnerin wie ein Blitz aus blauem Himmel: Auf einmal hat das Betreibungsamt im Auftrag des Arrestrichters einen Vermögensgegenstand oder ein Guthaben auf einem Konto arrestiert. Es handelt sich dabei um eine Art superschneller Pfändung. Der Gläubiger muss dem Arrestrichter in seinem Antrag mitteilen, welche Werte konkret arrestiert werden sollen.

Stichwort: «Arrest»

Aufhebung der Betreibung

Wenn der Gläubiger die Betreibung nicht zurückziehen will, obwohl die Schuldnerin mit einer Urkunde beweisen kann, dass die Forderung nicht besteht (oder nicht mehr besteht), kann sie beim Gericht ein Gesuch um Aufhebung der Betreibung einreichen.

Stichwort «Aufhebung und Einstellung der Betreibung»

Ausländische Altersrenten

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 130 III 400: Die Taggelder der Invalidenversicherung sind pfändbar wie Lohn.

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 134 III 608: Eine österreichische Altersrente ist in der Schweiz pfändbar wie Lohn.

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 143 III 385: Eine österreichische Altersrente ist in der Schweiz grundsätzlich absolut unpfändbar.

 

Aussergerichtlicher Nachlassvertrag

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag ist eine Vereinbarung mit der Gesamtheit der Gläubiger: Die Schuldensumme wird auf ein Mass reduziert, welches die überschuldete Person tragen kann. Typisch für den aussergerichtlichen Nachlassvertrag ist die Gleichbehandlung der Gläubiger. Sie können sich darauf verlassen, dass kein anderer Gläubiger hinter ihrem Rücken begünstigt wird. Die Lösung kommt nur zustande, wenn jeder einzelne Gläubiger den Vorschlag für einen Nachlassvertrag annimmt.

Stichwort: «Aussergerichtlicher Nachlassvertrag»

Wenn nicht die Zustimmung sämtlicher Gläubiger erreicht werden kann, muss geprüft werden, ob ein gerichtlicher Nachlassvertrag möglich ist. Mehr dazu hier: Update «Gerichtlicher Nachlassvertrag»

Das 19-seitige Update liegt gratis der Publikation «Schulden - was tun? Der Weg aus der Schuldenfalle» bei.

Autoleasing

Der Leasingvertrag - meist für ein Auto - ist die boomende Form des Konsums auf Pump. Bei der Rückgabe des Autos kommt oft eine gesalzene Rechnung: für die rückwirkende Verteuerung der Leasingrate (bei vorzeitigem Aussiet aus dem Vertrag), für Mehrkilometer und für Instandstellungskosten. Oft sind die Forderungen der Leasinggeberinnen nicht durchsetzbar.

Stichwort «Autoleasing»

Hier: Bundesgesetz über den Konsumkredit KKG

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: «Die Restwerttabelle darf keine versteckte Strafe für die vorzeitige Auflösung enthalten»

 

Autopfändung

Wenn der betriebenen Person ein Auto gehört, kann es grundsätzlich gepfändet werden (siehe Stichwort: «Pfändung»). Unpfändbar ist es vor allem in zwei Fällen:

  • wenn die betriebene Person für die Arbeit auf das Auto angewiesen ist, das heisst: der Arbeitsweg kann nicht mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden.
  • wenn die betriebene Person wegen einer Behinderung zwingend auf das Auto angewiesen ist.

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: «Wann ist das Auto des Arbeitslosen unpfändbar?»

Stichwort: «Autopfändung»

Barkredit

Sind Sie sattelfest im Konsumkreditrecht? Machen Sie den Test!

Prototyp des Konsumkredits

Geld wird ausbezahlt, (mehr) Geld wird zurückbezahlt. Das Kreditinstitut müsste vor allem eine Kreditfähigkeitsprüfung nach Massgabe des Bundesgesetzes über den Konsumkredit machen; oft missachtet es die gesetzlichen Vorgaben. Folge für den Konsumenten: Er schulden keine Zinsen und Kosten; in besonders krassen Fällen schuldet er gar nichts (und kann er sogar zurückfordern, was er bereits bezahlt hat).

Das Berner Obergericht hat in einem wichtigen Entscheid den Minimal Standard für eine sorgfältige Kreditfähigkeitsprüfung files/icons/icon_BGE12.gif hier formuliert: «Entscheid der 2. Zivilkammer des Appellationshofs des Kantons Bern vom 23. September 2016 (ZK 16 148)»

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: «Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)»

Wie man einen Vertrag kontrolliert

Was alles im Vertrag stehen muss

Art. 9 KKG Barkredit

1 Konsumkreditverträge sind schriftlich abzuschliessen; die Konsumentin oder der Konsument erhält eine Kopie des Vertrags.

2 Der Vertrag muss angeben:

  1. den Nettobetrag des Kredits;
  2. den effektiven Jahreszins oder, wenn dies nicht möglich ist, den Jahreszins und die bei Vertragsschluss in Rechnung gestellten Kosten;
  3. die Bedingungen, unter denen der Zinssatz und die Kosten nach Buchstabe b geändert werden können;
  4. die Elemente der Gesamtkosten des Kredits, die für die Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt worden sind (Art. 34), mit Ausnahme der bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehenden Kosten; ist der genaue Betrag dieser Kostenelemente bekannt, so ist er anzugeben; andernfalls ist, soweit möglich, entweder eine Berechnungsmethode oder eine realistische Schätzung aufzuführen;
  5. die allfällige Höchstgrenze des Kreditbetrags;
  6. die Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere den Betrag, die Anzahl und die zeitlichen Abstände oder den Zeitpunkt der Zahlungen, welche die Konsumentin oder der Konsument zur Tilgung des Kredits und zur Entrichtung der Zinsen und sonstigen Kosten vornehmen muss, sowie, wenn möglich, den Gesamtbetrag dieser Zahlungen;
  7. dass die Konsumentin oder der Konsument bei vorzeitiger Rückzahlung Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten hat, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen;
  8. das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist (Art. 16);
  9. die allfällig verlangten Sicherheiten;
  10. den pfändbaren Teil des Einkommens, der der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden ist (Art. 28 Abs. 2 und 3); Einzelheiten können in einem vom Konsumkreditvertrag getrennten Schriftstück festgehalten werden; dieses bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrags.

Mehr dazu: Konsum auf Pump. Das Recht, S. 19 ff. und in Konsum auf Pump - Update

Und wenn nicht alles drin steht, was drin stehen sollte?

Wenn die Vorschriften über Form und Inhalt nicht eingehalten werden, ist der Vertrag nichtig.

Art. 15  KKG Nichtigkeit

1 Die Nichteinhaltung der Artikel 9–11, 12 Absätze 1, 2 und 4 Buchstabe a, 13 und 14 bewirkt die Nichtigkeit des Konsumkreditvertrags.

2 Ist der Konsumkreditvertrag nichtig, so hat die Konsumentin oder der Konsument die bereits empfangene oder beanspruchte Kreditsumme bis zum Ablauf der Kreditdauer zurückzuzahlen, schuldet aber weder Zinsen noch Kosten.

3 Die Kreditsumme ist in gleich hohen Teilzahlungen zurückzuzahlen. Wenn der Vertrag keine längeren Zeitabstände vorsieht, liegen die Teilzahlungen jeweils einen Monat auseinander.

4 Bei einem Leasingvertrag hat die Konsumentin oder der Konsument den ihr oder ihm überlassenen Gegenstand zurückzugeben und die Raten zu zahlen, die bis zu diesem Zeitpunkt geschuldet sind. Ein damit nicht abgedeckter Wertverlust geht zu Lasten der Leasinggeberin.

Mehr dazu: Konsum auf Pump. Das Recht, S. 34 ff.

Worum es bei der Kreditfähigkeitsprüfung geht

Siehe Stichwort: «Kreditfähigkeitsprüfung».
Wie die Kreditfähigkeitsprüfung kontrolliert werden kann: Exceltabelle zur Kontrolle der Kreditfähigkeitsprüfung

Die Regeln für alte Konsumkredite

Sofern der Kredit vor dem 1. Januar 2003 vergeben wurde, ist kantonales Recht anzuwenden:

Hier: Aufgehobenes Kreditrecht des Kantons Bern

Hier: Aufgehobenes Kreditrecht des Kantons Freiburg

Hier: Aufgehobenes Kreditrecht des Kantons Neuenburg

Hier: Aufgehobenes Konsumkreditgesetz des Kantons Basel-Landschaft

Daneben galt auch das alte files/icons/icon_BGE12.gif Bundesgesetz über den Konsumkredit, welches am 1. April 1994 in Kraft trat. Das Obligationenrecht enthielt in den files/icons/icon_BGE12.gif Art. 226a bis m eine Regelung des Abzahlungskaufs. Schliesslich war das files/icons/icon_BGE12.gif Zinskonkordat in Kraft.

Beschwerde, betreibungsrechtliche

Gegen Verfügungen des Betreibungsamts (aber auch anderer Behörden und Amtsträger), die unangemessen oder gar rechtswidrig sind, kann sich die Schuldnerin (wie auch der Gläubiger) mit Beschwerde wehren, ebenso gegen die rechtswidrige Untätigkeit einer Behörde

Stichwort: «Beschwerde»

Betreibungsbegehren

Wer via Betreibungsamt zu Geld kommen will, muss das Betreibungsbegehren stellen und zuerst selber Geld investieren. Das Betreibungsamt wird erst aktiv, wenn es den Kostenvorschuss bekommen hat. Die Höhe des Kostenvorschusses hängt von der Höhe der zu betreibenden Forderung ab. Ist das Betreibungsbegehren eingereicht und der Kostenvorschuss geleistet, stellt das Betreibungsamt der als Schuldnerin genannten Person den Zahlungsbefehl zu.

Stichwort: «Betreibungsbegehren»

Ungerechtfertigte Betreibung

Betreibungsferien und Rechtsstillstand

Es gibt Zeiten, während denen die Gläubiger keinen Anspruch darauf haben, dass die Betreibung eingeleitet oder weitergetrieben wird. Im Alltag gelten «geschlossene Zeiten». Für alle Betriebenen gelten die «Betreibungsferien», für einzelne Betriebene gelten unter besonderen Voraussetzungen Zeiten des «Rechtsstillstands». Unter dem Coronavirus ist zum ersten Mal seit hundert Jahren der allgemeine Rechtsstillstand wegen der Epidemie ausgesprochen worden.

Stichwort «Betreibungsferien und Rechtsstillstand»

Betreibungskosten

Wer vom Betreibungsamt eine Handlung verlangt, muss einen Kostenvorschuss bezahlen. Wer unterliegt, trägt am Schluss die Kosten. Es gibt grundsätzlich einen Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung.

  • Die Honorarnote des Inkassobüros – meist unzureichend als «Verzugsschaden» getarnt – gehört nicht zu den Kosten, die auf die Schuldnerin überwälzt werden können
    (Stichwort: «Inkassobüros»).
  • Wann es im Beschwerdeverfahren einen Anspruch auf einen amtlich bezahlten Anwalt gibt:
    files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Bundesgerichtsentscheid vom 8. November 2004
  • Was eine Betreibung kosten darf: Das Bundesgericht rechnet es vor, auf den Franken genau. mehr...

Stichwort: «Betreibungskosten»

Betreibungsrechtliches Existenzminimum siehe Einkommenspfändung
Betreibungsregister

Im Betreibungsregister werden alle Betreibungen registriert. Wer ein Interesse nachweist, kann für 17 Franken beim Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug verlangen. Hier kommen zum Beispiel Wohnungsanbieter oder Kreditinstitute in Frage. In diesem Auszug erscheint jede Betreibung aus den letzten fünf Jahren, ganz gleich, ob sie gerechtfertigt war, ob sie bezahlt wurde oder ob sie gar nicht mehr weitergeführt werden kann, und jeder Verlustschein, der nicht älter als 20 Jahre ist und der nicht gelöscht worden ist. Betreibungen, die der Gläubiger zurückgezogen hat, erscheinen nicht im Register.

Stichwort: «Betreibungsregister»

Hier: Bundesgerichtsentscheid 135 III 503. Einem nicht betreibenden Gläubiger kann Einsicht in das Protokoll und die Belege des Pfändungsvollzuges in anderen Betreibungen gewährt werden, wenn er das Begehren der Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung prüfen will.

Ungerechtfertigte Betreibungen können die Betriebenen aus den Betreibungsregisterauszügen verschwinden lassen, sofern sie Rechtsvorschlag gemacht haben. Ungerechtfertigte Betreibung

Hier: Weisung der Oberaufsicht zum Betreibungsregisterauszug

 

Budgets

Je nach Fragestellung muss das Budget anders ausgestaltet werden. Aus dieser Website finden Sie Exceltabellen und Kommentare zu vier Budget-Typen.

  • Betreibungsrechtliches Existenzminimum: Wenn das Betreibungsamt das Einkommen pfändet, ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum massgeblich.
  • Sanierungsbudget: Das Budget, welches die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes wiedergibt, welcher saniert werden soll, und welches während der Sanierungsphase massgeblich ist.
  • Neues Vermögen nach Konkurs: Wird die Schuldnerin nach einem Konkurs von einem Konkursgläubiger betrieben, so kann sie die Einrede erheben, sie sei seit dem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen. Das Gericht wird in einem summarischen Verfahren prüfen, ob sie im Jahr, welches der Zustellung des Zahlungsbefehls vorangegangen ist, neues Vermögen hätte bilden können.
  • Kreditfähigkeitsprüfung: Das Budget, welches das Kreditinstitut oder die Leasinggesellschaft aufstellen muss, bevor der Entscheid über eine Kreditgewährung oder den Abschluss eines Leasingvertrags fällt.
Corona

Die Rechtslage der Klientinnen und Klienten der Schuldenberatung hat sich durch die Notverordnungen des Bundesrates wegen der Coronavirus-Epidemie massiv verändert. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen fidnet sich hier: Stichwort «Corona-Epidemie»

Datenschutz; Auskunftsgesuch

Wer Daten über eine Person gesammelt hat, ist verpflichtet, ihr auf Gesuch hin Auskunft zu geben. Er muss ihr normalerweise sämtliche Daten bekanntgeben, welche in der Datensammlung vorhanden sind. Die Auskunft muss innert 30 Tagen erfolgen, und sie muss vollständig sein.

Stichwort: «Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz» mit einem Muster für ein Auskunftsgesuch

Formular für das Auskunftsgesuch bei der «Zentralstelle für Kreditinformation» (ZEK)

Formular für das Auskunftsgesuch bei der «Informationsstelle für Konsumkredit» (IKO)

Ehe und Schulden

Auch bei verheirateten Schuldnern gilt grundsätzlich: Jeder Ehegatte haftet nur für seine Schulden - und nur mit seinem Vermögen. Ausnahmsweise haften die Eheleute solidarisch, sofern eines von ihnen für die laufenden Bedürfnisse des gemeinsamen Haushalts Verpflichtungen eingegangen ist. Sonst nicht, beziehungsweise nur dann, wenn beide aus besonderen Gründen solidarisch haften: Weil sie gemeinsam eine Verpflichtung eingegangen sind oder weil das Gesetz die Solidarhaftung speziell vorsieht.

Stichwort: «Ehe und Schulden»

Einkommenspfändung

Neu: Um den Schuldnerinnen und Schuldner eine Stütze zu bieten, hat die Berner Schuldenberatung ein Merkblatt zum Thema "Probleme mit der Lohnpfändung" in Einfacher Sprache verfasst.

Probleme mit der Lohnpfändung

Detaillierte Informationen zur Einkommenspfändung:

Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben. Wer eine Lohnpfändung erdulden muss, kann sein Budget nicht im Gleichgewicht halten. Allein dass die laufenden Steuern nicht einbezogen werden, sorgt dafür, dass neue Schulden entstehen. Das Betreibungsamt rechnet das betreibungsrechtliche Existenzminimum aus. Es stützt sich dabei auf Richtlinien. Es enthält eine Pauschale für das Lebensnotwendige (1200 Franken für Alleinstehende, 1700 Franken für Ehepaare usw.) und gewisse Zuschläge (wie die Miete oder die Krankenkasse). Die betriebene Person muss dem Betreibungsamt belegen, dass sie die Rechnungen in den letzten Monaten beglichen hat, sonst werden die entsprechenden Ausgaben im Existenzminimum nicht berücksichtigt. Die Lohnpfändung dauert höchstens ein Jahr, dann wird der Gläubiger mit einem Verlustschein weggeschickt. Andere Gläubiger wollen auch an die Quelle.

Stichwort «Einkommenspfändung»

Kantonale Richtlinien und Exceltabellen zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums und siehe unter «Für Profis».

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Bundesgerichtsentscheid 130 III 400: IV-Taggelder sind pfändbar wie Lohn. Das heisst: Der über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegende Anteil darf gepfändet werden.

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Bundesgerichtsentscheid 134 III 182 (französisch): Die IV-Rente nach Unfallversicherungsgesetz ist pfändbar wie Lohn.

Einvernehmliche private Schuldenbereinigung

Auf Gesuch der überschuldeten Person ordnet das Gericht bis zu drei Monate Stundung an. Nur Betreibungen für Alimente können in dieser Zeit weiterlaufen. Das Gericht setzt einen Sachwalter ein, der mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung sucht. Der Sachwalter kann die Verlängerung der Stundung um weitere drei Monate beantragen.

Stichwort: «Einvernehmliche private Schuldenbereinigung»

Zu Unrecht wird die einvernehmliche private Schuldenbereinigung in der letzten Zeit als überflüssige Einrichtung bezeichnet (um die Einführung einer Restschuldbefreiung nach deutschem Muster besser propagieren zu können). Mehr dazu hier.

Feststellungsklage

Wer zu Unrecht betrieben worden ist, hat nach der neuen Praxis des Bundesgerichts grundsätzlich das Recht, eine negative Feststellungsklage gegen den angeblichen Gläubiger einzureichen, ohne dass ein besonderes Schutzbedürfnis nachgewiesen werden muss. Hat es die Schuldnerin versäumt, sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung zu wehren (beispiels­wei­se indem sie ohne Entschuldigungsgründe die Frist für den Rechtsvorschlag verpasste) und verfügt sie nicht über die Urkunden, mit denen sie die Aufhebung der Betreibung verlangen könnte, so steht ihr die spezielle «Feststellungsklage» nach Art. 85a SchKG offen.

Stichwort: «Feststellungsklage»

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Bundesgerichtsentscheid 141 III 68

Fristen

Über die Kunst, eine Frist richtig zu berechnen und sie einzuhalten. Über die Kunst, die verpasste Frist wieder herzustellen. Mit einer Übersicht über Fristen und Zeitbestimmungen im SchKG.

Wer am lezten Tag der Zahlungsfrist mit dem beigelegten Einzahlungsschein am Postschalter einzahlt, hält die Zahlungsfrist ein. files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Bundesgerichtsentscheid 124 III 145

Hier: «Ausnahmsweise: Eine falsche Auskunft lässt die Frist länger werden»

Hier: Überblick über Fristen und Zeitbestimmungen im SchKG

Stichwort: «Wiederherstellung einer verpassten Frist»

Gerichtlicher Nachlassvertrag

Wenn eine Minderheit von Gläubigern eine Sanierung ablehnt, kann die überschuldete Person das Gesuch um Nachlassstundung einreichen. Das Gericht ordnet vier bis sechs Monate Stundung an und setzt einen Sachwalter ein. Das Verfahren ist für die Sanierung von Unternehmen konzipiert, wird aber auch für die Sanierung von Privatpersonen eingesetzt. Deshalb kommt es zum Beispiel zu Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im kantonalen Amtsblatt. Wenn am Ende der Richter den ausgehandelten Nachlassvertrag bestätigt, gilt er auch für die Minderheit der Gläubiger, die ihm nicht zugestimmt hat.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt für den gerichtlichen Nachlassvertrag neues Recht. Die Revision ist auch für die Sanierung von Privatpersonen von Bedeutung. Die Rechtslage nach der Revision wird im

Update: «Der gerichtliche Nachlassvertrag»

beschrieben.

Das 19-seitige Update liegt gratis der Publikation: «Schulden - was tun? Der Weg aus der Schuldenfalle» bei.

Glücksspiel

Hier: Petra Frommert: Die Zusammenarbeit von Suchtberatung und Schuldenberatung bei der Beratung Glücksspielsüchtiger und ihrer Angehörigen. Das Konzept des Projekts «Glücksspiel und Schulden», erschienen in: «Abhängigkeiten» 2/2007, S.36-60

Hier: Walter Däpp: Die Illusion, Glück kaufen zu können. Artikel im Bund vom 15. Juni 2007

Hier: Ausstieg aus der Spielsucht: Bericht eines Klienten

Haushaltsbudget

Mit der Exceltabelle «Monatsbudget» können Sie Ihr aktuelles Monatsbudget zusammenstellen. Die Tabelle enthält eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Budgetposten.

«Monatsbudget» als Exceltabelle

Sie können auch eine kommentierte PDF-Fassung des «Monatsbudgets» ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Inkassobüros

Wenn ein Inkassobüro sich meldet, ist eines sicher: Die Kommunikation wird mühsam. Es liefert zum Beispiel von sich aus keinen Nachweis dafür, weshalb die Schuldnerin auf einmal nicht mehr an die Adresse bezahlen soll, die das Geld zugut hat. Wer eine Vollmacht oder eine Abtretungserklärung des ursprünglichen Gläubigers sehen möchte, muss oft Bittibätti machen. Das Inkassobüro bläht die Rechnung regelmässig um unhaltbare Posten wie «Verzugsschaden», «Rechtsberater», «div. Auslagen» auf. Das kann ohne weiteres zur Verdoppelung der ursprünglichen Forderung führen.

Geschuldet sind in der Regel folgende Posten:

  • der ursprüngliche Betrag (der manchmal mit der «Hauptforderung» übereinstimmt),
  • der Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr (sofern kein anderer verabredet wurde) und
  • die Kosten für gerechtfertigte Betreibungen, welche der Gläubiger oder das Inkassobüro dem Betreibungsamt bezahlt hat.

Nicht geschuldet sind die weiteren Posten. Art. 27 Abs. 2 SchKG sagt deutlich, dass die Kosten des Inkassobüros nicht dem Schuldner überbunden werden dürfen.

Stichwort: «Inkassobüros»

Hier: Michael Krampf: Fünf Gründe gegen den Verzugsschaden, in: Plädoyer 2 / 15

Hier: Gabriela Baumgartner und Doris Huber: Die furchterregenden Methoden der Geldeintreiber (Beobachter-Artikel; Datum unbekannt)

Hier: Wie es tönt, wenn die Intrum Justitia im Internet SchuldnerInnen berät (falsch!)

Invalidenrenten

Invalidenrenten, welche gestützt auf das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG ausbezahlt werden, sind absolut unpfändbar (Art. 50 Abs. 1 IVG). Invalidenrenten, welche gestützt auf das Bundesgesetz über
die berufliche Vorsorge BVG oder gestützt auf das Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG ausbezahlt werden, sind beschränkt pfändbar wie Lohn.

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 130 III 400

Die Taggelder der Invalidenversicherung sind pfändbar wie Lohn.

Jugendliche

Hier: Unser Präventionsangebot

www.firstbudget.ch

Konzept für eine Überschuldungspräventionskampagne unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Berner Schuldenberatung

 

Kommerzielle Schuldensanierer siehe Sanierungsbüro
Konkubinat

Wer im Konkubinat lebt, hat gegenüber dem Partner keine Unterhaltspflicht. Wird einer Person, welche in einem Konkubinat ohne gemeinsame Kinder lebt, das Einkommen gepfändet, wird sie daher ähnlich behandelt wie eine alleinstehende Person. Ihr Grundbetrag beträgt mindestens 850 Franken. In der Regel wird ihr die halbe Wohnungsmiete angerechnet. Nur wenn es gemeinsame Kinder gibt, wird das Konkubinat behandelt wie eine Familie.

Mehr dazu beim Stichwort «Einkommenspfändung».

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 106 III 11

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 130 III 765

Konsumkredit

Unter das Konsumkreditgesetz fallen fast alle Formen des Konsums auf Pump, wenn der Kreditgeber den Konsum gewerbsmässig vorfinanziert und die Konsumentin das Geschäft nicht für berufliche Zwecke abschliesst:

  • «Barkredite»
  • Leasingverträge siehe «Autoleasing»
  • Abzahlungsgeschäfte
  • Kreditkarten, bei denen der Saldo abgestottert werden kann (siehe unten).

Ab 1. April 2019 fallenauch die Konsumkredite unter das Gesetz, die via Internetplattform von einem «Schwarmkreditvermittler» vermittelt werden.

Hier finden Sie den Gesetzestext, wie er ab 1. April 2019 gültig ist. Um die Lesbarkeit zu verbessern, sind die Stellen speziell hervorgehoben, welche auf den Leasingvertrag oder auf die Plastikkarten und die Überziehungskonten anzuwenden sind.

In «Konsum auf Pump. Das Recht» wird das Bundesgesetz über den Konsumkredit Artikel für Artikel kommentiert.

Hier: «Konsum auf Pump - Update» behandelt die Änderungen, welche per 1. Januar 2016 und 1. Juli 2016 in Kraft getreten sind,

Per 1. Juli 2016 hat der Bundesrat den Höchstzins für Konsumkredite auf 10 % gesenkt. Für Kredit- und Kundenkarten und für Überziehungskredite beläuft er sich ab 1. Juli auf 12 %. Mehr dazu hier: Der Bundesrat senkt den Maximalzins - das SECO polemisiert dagegen. Und hier: Höchstens 10 Prozent Zins für Barkredite.

Art. 36 a KKG verbietet aggressive Werbung für Konsumkredite. Die Kredit- und Leasingbranche hat in einer Konvention geregelt, was darunter zu verstehen ist.

files/icons/icon_BGE12.gif Hier können Sie das aktuelle Bundesgesetz über den Konsumkredit herunterladen.

Einen Überblick über das schweizerische Konsumkreditrecht bietet Marlis Koller-Tumler, Konsumkredite – eine kleine Tour d’Horizon mit Blick auch auf die EU (in: SBT 2010 - Schweizerische Bankrechtstagung 2010: Kreditrecht, Basel 2010).

Krankenkasse

Krankenkassenschulden gehören zu den dringlichen Schulden. Die Krankenkassen sind hartnäckige Gläubiger. Verheiratete, welche zusammenleben, haften solidarisch für die Schulden bei der Krankenkasse. Das Bundesrecht sieht seit dem 1. Januar 2012 keine Leistungssperre mehr vor (das kantonale Recht kann aber schwarze Listen mit Versicherten vorsehen).

Stichwort «Obligatorische Krankenversicherung»

Der unabhängige Prämienvergleich des Bundesamts für Gesundheit: www.priminfo.ch

files/icons/icon_BGE12.gif  BGE 130 V 448: In der obligatorischen Krankenversicherung ist die Doppelversicherung ausgeschlossen.

Kreditfähigkeitsprüfung

Bei allen Krediten, welche Konsum auf Pump ermöglichen, muss der Kreditgeber eine Kreditfähigkeitsprüfung durchführen: Beim Barkredit, beim Leasingvertrag, beim Abzahlungskauf usw. Fast alle Kreditfähigkeitsprüfungen, welche auf den Tischen der Schuldenberatung landen, sind mangelhaft.

Stichwort «Kreditfähigkeitsprüfung»

Das Berner Obergericht hat in einem wichtigen Entscheid den Minimal Standard für eine sorgfältige Kreditfähigkeitsprüfung formuliert: files/icons/icon_BGE12.gif  Entscheid der 2. Zivilkammer des Appellationshofs des Kantons Bern vom 23. September 2016 (ZK 16 148)

Weiterführende Literatur: Arbeitsgruppe KKG-Anwältinnen und -Anwälte, Handbuch KKG, Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen, Onlinepublikation, Version 2020

Hier: Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)

Leasingvertrag siehe oben «Autoleasing»
Lohnpfändung siehe Einkommenspfändung
Monatsbudget siehe Haushaltsbudget
Nachlassstundung siehe Gerichtlicher Nachlassvertrag
Neues Vermögen nach Konkurs

Wer Konkurs gemacht hat, kann zusammen mit dem Rechtsvorschlag die «Einrede des mangelnden neuen Vermögens» erheben, wenn ihn ein Konkursgläubiger betreibt. Die Einrede muss während der 10-tägigen Rechtsvorschlagsfrist erhoben werden.

Stichwort: «Neues Vermögen nach Konkurs»

Hier: «Berechnung des vermögensbildenden Einkommens» als Exceltabelle

 

Pfändung

Wenn der Gläubiger das Einleitungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, kann er beim Betreibungsamt das «Fortsetzungsbegehren» stellen. Das Betreibungsamt führt dann bei jenen SchuldnerInnen, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, die Pfändung durch: Am häufigsten wird der Lohn der betriebenen Person gepfändet (siehe Stichwort: «Einkommenspfändung»). Mitunter werden auch Gegenstände und Guthaben der Schuldnerin mit Beschlag belegt.

Stichwort: «Pfändung»

Pfändungsanschluss, privilegierter

Wenn zum Beispiel das Kind über offene Forderungen gegen seinen Vater verfügt und es davon vernimmt, dass gegen seinen Vater die Pfändung durchgeführt wird, kann es sich während 40 Tagen der Pfändungsangruppe anschliessen, selbst wenn es noch gar keinen Zahlungsbefehl hat zustellen lassen.

Stichwort: «Privilegierter Pfändungsanschluss»

Mehr dazu hier: Der Betreibungsalltag. Vom Zahlungsbefehl zum Verlustschein, S. 71

Privatkonkurs

Wenn keine Schuldensanierung möglich ist, kann der Privatkonkurs zur Verbesserung der Lage beitragen. Er verschafft der Schuldnerin ein wenig Luft - die Lohnpfändungen werden mit der Konkurseröffnung aufgehoben. Er bringt die Schulden aber nicht zum Verschwinden. Wenn die alten Gläubiger sie wieder betreiben, kann die Schuldnerin die Einrede erheben, sie sei seit ihrem Konkurs nicht zu neuem Vermögen gekommen.

Stichwort: «Privatkonkurs»

Quellensteuer

Wer als Ausländer in der Schweiz lebt und keine Niederlassungsbewilligung hat, wird an der Quelle besteuert. Das heisst: Die Einkommenssteuer wird wie die AHV direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird nach der kantonalen Quellensteuertabelle berechnet.

Die Quellensteuer spielt im Konsumkreditrecht eine wichtige Rolle. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung muss das Kreditinstitut nicht die wirkliche Steuerbelastung der Konsumentin ins Budget aufnehmen, sondern den Betrag, den sie bezahlen müsste, wenn sie quellensteuerpflichtig wäre.

Stichwort: «Quellensteuer»

Hier: Die Quellensteuertabellen für den Kanton Bern

Rechtsöffnung

Wenn die betriebene Person Rechtsvorschlag gemacht hat, kommt der Gläubiger ohne Gericht nicht weiter. Das Rechtsöffnungsverfahren bietet ihm die Gelegenheit, in der Betreibung rasch und relativ kostengünstig voranzukommen - sofern er im Recht ist.

  • Wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Gerichts- oder Verwaltungsentscheid in der Hand hat, kann er ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung einreichen. In der Schuldenberatung trifft man hier vor allem Scheidungsurteile und Veranlagungsverfügungen der Steuerverwaltung an.
  • Die definitive Rechtsöffnung kann der Gläubiger auch verlangen, wenn er im Besitz einer «vollstreckbaren öffentlichen Urkunde» ist. Diese neuartige, beim Notar zu erstellende Urkunde gibt es in der Schweiz seit dem 1. Januar 2011. Sie dürfte in der Schuldenberatung für kleine Leute kaum eine Rolle spielen.
  • Kann der Gläubiger dem Gericht eine schriftliche Schuldanerkennung (oder einen Verlustschein aus einer früheren Betreibung) vorlegen, stellt er das Gesuch um «provisorische Rechtsöffnung». Die überwiegende Mehrzahl von gerichtlichen Auseinandersetzung um Konsumentenverträge (Barkreditverträge, Leasingverträge usw.) wird in diesem Verfahren ausgefochten.
  • Hat der Gläubiger weder einen Entscheid noch eine Schuldanerkennung in der Hand, wird er in der Regel die «Anerkennungsklage» einreichen müssen.

Stichwort: «Rechtsöffnung»

Rechtsöffnung durch Krankenkassen, Serafe & Co

Der Rechtsvorschlag kann auch im Verwaltungsverfahren beseitigt werden (Art. 79 SchKG). Das hat nach der Gerichtspraxis zur Konsequenz, dass die Krankenkassen und die Billag den Rechtsvorschlag ihrer SchuldnerInnen mit einer Verfügung gleich selber beseitigen können. Sie sind Richter in eigener Sache!

Stichwort: «Rechtsöffnung durch Krankenkassen, Billag und Co»

files/icons/icon_BGE12.gif  BGE 130 III 396: Keine fingierte Zustellung der Verfügung einer Krankenkasse, die während der siebentägigen Abholfrist nicht abgeholt wird (files/icons/icon_BGE12.gif  BGer 5A_738/2010: dasselbe für die Billag).

files/icons/icon_BGE12.gif  BGE 142 III 599: Aufweichung der Praxis. Die Krankenkasse kann den Entscheid mit A-Post plus zustellen. Am Adressaten liegt es dann, allenfalls auf dem Einsprache- oder Beschwerdeweg geltend zu machen, er habe ihn nicht innert Frist zur Kenntnis nehmen können.

Rechtsschutz im klaren Fall

Die  schweizerische Zivilprozessordnung hat 2011 den kurzen Prozess eingeführt: Wo die Rechtslage klar und die Sachlage unbestritten ist, kann mit diesem Verfahren superschnell ein Gerichtsentscheid herbeigeführt werden.

Stichwort: «Rechtsschutz im klaren Fall»

Rechtsstillstand siehe Betreibungsferien und Rechtsstillstand
Rechtsvorschlag

So einfach es für den Betreibenden war, die Betreibung einzleiten, so einfach ist es für die betriebene Person, sie wieder anzuhalten: Man erklärt den Rechtsvorschlag – direkt gegenüber der dem zustellenden Beamten oder innert zehn Tagen ab Zustellung gegenüber dem Betreibungsamt. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden (ausser man will beider Betreibung für eine Konkursforderung die «Einrede des mangelnden Vermögens» erheben).

Stichwort: «Rechtsvorschlag»

Restschuldbefreiung

Die seriösen Schuldenberatungsstellen in der Schweiz sanieren ihre Klientinnen und Klienten mit dem aussergerichtlichen Nachlassvertrag oder dem gerichtlichen Nachlassvertrag. Sie begleiten ihre KlientInnen auch in den Privatkonkurs, wo er zur Verbesserung der Lage beiträgt. Einen garantierten Weg in die Schuldenfreiheit gibt es bisher nicht. Vorschläge zur Einführung einer Restschuldbefreiung in der Schweiz kamen bisher vor allem von Theoretikern, die weit entfernt von der Schuldenberatungspraxis tätig sind. Wir unterbreiten nun einen Vorschlag für eine Restschuldbefreiung nach Schweizer Muster:

Hier: «Der Weg in die garantierte Schuldenfreiheit». Der Artikel ist in der Zeitschrift «SozialAktuell» vom Februar 2013 erschienen.

Rückforderungsklage

Wer unter dem Druck einer Betreibung eine Forderung beglichen hat, die nicht besteht, kann die Rückforderungsklage einreichen. Sie ist möglich, wenn das Geld via Pfändung zum Quasigläubiger gegangen ist oder wenn nach Zustellung des Zahlungsbefehls «freiwillig» bezahlt wurde. Die Verjährungsfrist ist kurz: ein Jahr nach der letzten Zahlung.

Stichwort: «Rückforderungsklage»

Sanierungsbudget

Aus dem Sanierungsbudget ergibt sich in der Regel die Leistungsfähigkeit der Klientin und ihres Umfelds (allenfalls kommen noch Beiträge Dritter dazu). Es geht vom betreibungsrechtlichen Existenzminimum aus und enthält sämtliche Posten, die während der Sanierungszeit nötig sind, damit sich die Klientin und ihr Umfeld nciht neu verschulden.

Stichwort: «Sanierungsbudget»

Hier: «Sanierungsbudget» als Exceltabelle

Sanierungsbüro

Die kommerziellen Schuldensanierer: In der Boulevardpresse versprechen sie den Ratsuchenden das Blaue vom Himmel herab. Zum Beispiel: «Wir übernehmen Ihre Schulden zur Bezahlung – nur noch eine kleine Rate.» Nicht selten stellt sich nach einigen Monaten heraus, dass die Sanierung gescheitert ist. Für den Ratsuchenden bleibt ein Scherbenhaufen zurück. Das Sanierungsbüro ist um einige Tausend Franken reicher.

Stichwort: «Sanierungsbüro»

Scheidung und Trennung

Scheidung und Trennung sind oft der letzte Faktor, der Privatpersonen in die Überschuldung treibt. Vorher hat das Geld - vielleicht knapp - für einen Haushalt gereicht. Jetzt sollten zwei davon leben. In der Rechtslehre wird darüber debattiert, wie die Alimentenverpflichtung ausgestaltet werden soll, wenn die Einkommen nicht beiden Parteien ein Leben über dem Existenzminimum erlauben.

Hier: «Für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung.»
Empfehlungen der Eidgenössischen Frauenkommission

files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 135 III 66 zur gleichen Frage: «Dem Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen, womit ein allfälliges Manko einseitig von den Unterhaltsberechtigten zu tragen ist.»

Schonzeiten

Stichwort: «Betreibungsferien und Schonzeiten»

Steuern

FAQ: «Steuern»

Checkliste: «Steuern»

Hier: Stephan Beutler: Steuerinkasso. Der Berner Anwalt und Steuerspezialist schildert, wie die bernische Steuerverwaltung mit säumigen Steuerpflichtigen umgeht, und macht fundierte Verbesserungsvorschläge. Referat an der Jubiläumstagung «25 Jahre Berner Schuldenberatung» zum Thema «Inkassoprobleme und Armut – Armutsprobleme und Inkasso» am 2. November 2011 im Berner Rathaus.

Hier: Michael Krampf: Unbezahlte Steuern mit dem Amt regeln, in Beobachter 2015/7. Michael Krampf analysiert, wie weit die verschiedenen kantonalen Steuerämter bei Schuldensanierungen mitmachen.

Steuern, Ermessensveranlagung

Wer keine Steuererklärung einreicht, wird nach Ermessen veranlagt. Wer im Folgejahr wiederum keine Steuererklärung einreicht, wird regelmässig mit einer noch höheren Ermessensveranlagung bestraft. Das Bundesgericht hat nun klar gemacht: Auch wenn die Steuern nach Ermessen veranlagt werden, geht es nicht um die Bestrafung der Steuerpflichtigen. Es schiebt der verbreiteten Praxis der eskalierenden Veranlagungen einen Riegel. 

Zum Entscheid.

Steuern, Nachlass und Erlass

Wer überschuldet ist, hat fast immer Steuerschulden. Eine Orientierungs- und eine Arbeitshilfe:

Stichwort: «Steuererlass und Steuernachlass im Kanton Bern»

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Die Grundidee: Niemand soll von der Beschreitung des Rechtsweges ausgeschlossen sein, nur weil er nicht das nötige Geld zur Bezahlung des Kostenvorschusses hat. Sofern seine Begehren nicht aussichtslos sind, wird dem «Prozessarmen» der Kostenvorschuss vorläufig erlassen. Wenn nötig kann ihm auch ein Anwalt beigeordnet werden, dessen Honorar (in gewissen Grenzen) der Staat bezahlt.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat ein Formular herausgegeben, welches man für das Gesuch verwenden kann.

Im Kanton Bern regelt das Kreisschreiben Nr. 1 der Zivilabteilung des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts, wie die «Prozessarmut» berechnet wird.

Bei der Berechnung des «zivilprozessualen Zwangsbedarfs» hilft diese Exceltabelle.

Bei der Ermittlung des Budgets müssen neben den laufenden Steuern auch Steuerrückstände berücksichtigt werden, sofern der Gesuchsteller sie tatsächlich bezahlt
(files/icons/icon_BGE12.gif  Hier: Bundesgerichtsentscheid 135 I 221; französisch).

Stichwort: «Unentgeltliche Rechtspflege»

Unpfändbares

Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zählt in Art. 92 eine Reihe von Vermögenswerten auf, die absolut unpfändbar sind. Daneben gibt es in anderen Bundesgesetzen Vorschriften über die Unpfändbarkeit. Die Kantone können keine Vermögenswerte für unpfändbar erklären.

Stichwort «Das absolut Unpfändbare»

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Im Kanton Thurgau können Hunde zwar nicht gepfändet, aber doch eingezogen werden, wenn der Hundehalter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt.

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Der Anspruch der Witwe gegen die Pensionskasse kann in der Betreibung gegen den verstorbenen Schuldner (d.h. seine Hinterlassenschaft) nicht gepfändet werden

files/icons/icon_BGE12.gif Hier: Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung hartnäckig, aber erfolglos für die Pfändung von Unpfändbarem kämpft

Verjährung

Ist eine privatrechtliche Forderung «verjährt», so kann die Schuldnerin dies dem Gläubiger gegenüber geltend machen. Erhebt sie die Verjährungseinrede ausdrücklich, so kann die Forderung vor Gericht nicht mehr durchgesetzt werden. Die «Verjährung» muss unterschieden werden von der «Verwirkung», die ebenfalls mit dem Zeitablauf eintreten kann, für die aber ganz andere Regeln gelten. Dass die Terminologie im Gesetz nicht immer zutrifft, trägt nicht zur Klarheit der Verhältnisse bei.

Im öffentlichen Recht gibt es ebenfalls eine «Verjährung», welche allerdings nicht genau denselben Regeln folgt wie die «Verjährung» im Privatrecht. Oft enthält das Spezialgesetz eigenständige Regeln. Finden sich im öffentlichen Recht keine anwendbaren Regeln, so wird auf die privatrechtliche «Verjährung» zurückgegriffen. Sie wird allerdings nicht buchstabengetreu auf die öffentlichrechtlichen Verhältnisse übertragen, sondern nur sinngemäss.

Stichwort «Verjährung»

Verlustschein

Es gibt zwei Arten von Verlustscheinen:

  • Der Pfändungsverlustschein: Wenn der Gläubiger in der Pfändung nicht voll befriedigt wird, stellt ihm das Betreibungsamt einen Verlustschein aus, auf dem steht, in welchem Umfang er unbefriedigt geblieben ist.
  • Der Konkursverlustschein: Den Gläubigern, die im Konkurs der Schuldnerin nicht voll befriedigt worden sind, wird ein Verlustschein ausgestellt, auf dem steht, ob die Schuldnerin im Konkurs die Forderung anerkannt hat oder nicht.

Stichwort: «Verlustschein»

Hier: Kreisschreiben der kantonalbernischen Aufsichtsbehörde zur Löschung von Verlustscheinen

Verwertungsaufschub

Letzter Strohhalm für die Schuldnerin: Wenn sie verhindern will, dass ein gepfändeter Gegenstand auf Antrag eines Gläubigers verwertet wird, kann sie das Gesuch um Verwertungsaufschub stellen.

Stichwort: «Verwertungsaufschub»

Vorlage der Beweismittel

Die betriebene Person kann den Gläubiger via Betreibungsamt auffordern lassen, während der Rechtsvorschlagsfrist seine Beweismittel beim Betreibungsamt zur Einsicht aufzulegen. Die Frist für den Rechtsvorschlag läuft aber ungeachtet dieser Aufforderung weiter. Legt der Gläubiger seine Beweismittel nicht vor, so wird die Richterin oder der Richter in einem allfälligen Prozess bei der Kostenverteilung berücksichtigen, dass die betriebene Person die Beweismittel nicht einsehen konnte. Die Vorlage der Beweismittel wird vor allem dann verlangt, wenn die betriebene Person nicht vollständig dokumentiert ist und nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann, wie weit die Forderung besteht und ob sie durchsetzbar ist.

Stichwort: «Vorlage der Beweismittel»

Weiterleben mit Schulden

Wenn Ihr Einkommen tief ist und vielleicht schwankend, wenn es tiefer ist als Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum, so können Sie keine Schulden abtragen. Oft macht auch der Privatkonkurs keinen Sinn. Trotzdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie den inneren und äusseren Druck abbauen können.

Merkblatt: «Weiterleben mit Schulden»

Wohnungsmiete

Wenn die Wohnung erhalten werden soll, sind Schulden beim Vermieter dringende Schulden.

Stichwort: «Wohnungsmiete»

Zahlungsbefehl

Der Pösteler drückt mir einen Zahlungsbefehl in die Hand. So vernehme ich zum ersten Mal, dass ich betrieben bin. Jedermann kann jedermann einen Zahlungsbefehl zustellen lassen. Es braucht dafür entgegen anders lautenden Gerüchten keine Mahnung. Der Zahlungsbefehl stellt die betriebene Person vor die Alternative, entweder zu bezahlen oder Rechtsvorschlag zu erheben. Wenn sie sich nicht mit Rechtsvorschlag wehrt, nimmt die Betreibung ihren Lauf.

Stichwort: «Zahlungsbefehl»

files/icons/icon_BGE12.gif Auch Anwälte müssen nicht mahnen, bevor sie betreiben. mehr...