Materialien und Arbeitshilfen für Profis

Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen, welche Ihnen Ihre Arbeit mit Ihren Klientinnen und Klienten erleichtern sollen. Mit den Exceltabellen lassen sich verschiedene Budgets erstellen:

  • das «betreibungsrechtliche Existenzminimum»
  • das «Sanierungsbudget»
  • das «neue Vermögen nach Konkurs» (genauer: das «vermögensbildende Einkommen nach Konkurs»)
  • die «Kreditfähigkeitsprüfung».

Die Links zu den Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in früheren Jahren und zu den entsprechenden Exceltabellen dienen der Kontrolle von Kreditfähigkeitsprüfungen in Barkreditverträgen und Leasingverträgen älteren Datums.

Die Budgets

Weitere Materialien

Die Budgets

Haushaltsbudget

Mit der Exceltabelle «Haushaltsbudget» kann das aktuelle Monatsbudget erfasst werden. Die Tabelle enthält eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Budgetposten.

«Haushaltsbudget» als Exceltabelle

«Haushaltsbudget» zum Ausdrucken und von Hand ausfüllen

Betreibungsrechtliches Existenzminimum

Die Berechnung der pfändbaren Quote ist Ermessenssache. Die Schweizerische Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten gibt Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums heraus, die von den meisten Kantonen mehr oder weniger unverändert übernommen werden. Einzig die Kantone Aargau, Schwyz, St. Gallen, Solothurn und Zürich haben die Richtlinien abgeändert.

Stichwort: «Einkommenspfändung»

Dokumente zum Downloads

  AG BE SG SZ ZH übrige Kantone
Richtlinien            
Exceltabellen            

Sanierungsbudget

Wenn nicht andere Finanzquellen zur Verfügung stehen (Vermögen, Erbvorbezüge, Beiträge à fonds perdu), ergibt sich die Leistungsfähigkeit des überschuldeten Haushalts aus seinem Sanierungsbudget. Die «Sanierungsquote» sagt, wie viel der überschuldete Haushalt für seine Sanierung einsetzen kann.

«Sanierungsbudget» als Exceltabelle

Neues Vermögen nach Konkurs

Wer Konkurs gemacht hat und von einem Konkursgläubiger betrieben wird, muss innert der Rechtsvorschlagsfrist die Einrede des mangelnden Vermögens erheben.

Die Praxis zur Berechnung des vermögensbildenden Einkommens ist uneinheitlich. Wir haben eine Exceltabelle ausgearbeitet, mit der berechnet werden kann, ob die Grenze zum vermögensbildenden Einkommen nach der Praxis der Berner Gerichte überschritten ist und wieviel neues Vermögen der betriebenen Person allenfalls zugeschrieben wird. Allerdings halten sich nicht alle Gerichte im Kanton Bern an diese Praxis!

Stichwort: «Neues Vermögen nach Konkurs» oder im Schulden-ABC

«Berechnung des vermögensbildenden Einkommens» als Exceltabelle

Weitere Materialien

Das Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz

Wer Daten über eine Person gesammelt hat, ist verpflichtet, ihr auf Gesuch hin Auskunft zu geben. Er muss ihr normalerweise sämtliche Daten bekanntgeben, welche in der Datensammlung vorhanden sind. Die Auskunft muss innert 30 Tagen erfolgen, und sie muss vollständig sein.

Stichwort: «Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz» mit einem Muster für ein Auskunftsgesuch

Auskunft von der ZEK

Onlinegesuch um Auskunft bei der «Zentralstelle für Kreditinformation» (ZEK). Für das Gesuch kann auch  ein Formular heruntergeladen werden.

Auskunft von der IKO

Onlinegesuch um Auskunft bei der «Informationsstelle für Konsumkredit» (IKO). Für das Gesuch kann auch ein Formular heruntergeladen werden.

Links zu den kantonalen Gesetzessammlungen

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR,
TG, TI, VS, VD, ZG, ZH

Die Kreditfähigkeitsprüfung

Seitdem am 1. Januar 2003 das Bundesgesetz über den Konsumkredit in Kraft getreten ist, gilt für die Schuldenberatung unverändert die Arbeitshypothese: Die Kreditfähigkeitsprüfung ist mangelhaft. Das gilt sowohl für Barkredite als auch für Leasingverträge. Konsequenz: Die Gegenseite verliert den Anspruch auf Zinsen und Kosten. Sind die Mängel schwerwiegend, bekommt sie überhaupt nichts mehr.

Fazit: Seriöse Schuldenberatung ohne Kontrolle der Kreditfähigkeitsprüfung gibt es nicht!

Stichwort: «Kreditfähigkeitsprüfung» oder im Schulden-ABC

«Kreditfähigkeitsprüfung» als Exceltabelle

Wer die Kreditfähigkeitsprüfung kontrollieren will, braucht die Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, die im Zeitpunkt der Kreditaufnahme im Wohnsitzkanton der Kreditnehmerin in Kraft waren.

Der Betrag für die Quellensteuer, der ins Budget aufgenommen werden muss, wird vom Kreditgeber oft zu tief angesetzt. Auch hier ist Kontrolle besser als Vertrauen!

Die Quellensteuer im Kanton Bern

Die kantonale Steuerverwaltung stellt einen Rechner für die Berechnung der Quellensteuer zur Verfügung. 

Die quellenbesteuerte Person kann bis 31. März des Folgejahres schriftlich bei der Wohngemeinde eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn in den Steuertabellen nicht berücksichtigte gesetzliche Abzüge (wie Alimente, Weiterbildungskosten, Einzahlungen in Säule 3a, usw.) geltend gemacht werden.

Das alte betreibungsrechtliche Existenzminimum

Bei der Kontrolle älterer Kreditfähigkeitsprüfungen müssen mitunter Richtlinien angewendet werden, die inzwischen aufgehoben sind.

  AG BE SG SO SZ ZH übrige Kantone
Alte Richtlinien              
gültig bis 31.12.09
31.3.10
31.12.08
31.8.09
31.12.09
30.9.09
 
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