Materialien und Arbeitshilfen für Profis
Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen, welche Ihnen Ihre Arbeit mit Ihren Klientinnen und Klienten erleichtern sollen. Mit den Exceltabellen lassen sich verschiedene Budgets erstellen:
- das «betreibungsrechtliche Existenzminimum»
- das «Sanierungsbudget»
- das «neue Vermögen nach Konkurs» (genauer: das «vermögensbildende Einkommen nach Konkurs»)
- die «Kreditfähigkeitsprüfung».
Die Links zu den Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in früheren Jahren und zu den entsprechenden Exceltabellen dienen der Kontrolle von Kreditfähigkeitsprüfungen in Barkreditverträgen und Leasingverträgen älteren Datums.
Die Budgets
- Haushaltsbudget
- Betreibungsrechtliches Existenzminimum
- Sanierungsbudget
- Kreditfähigkeitsprüfung
- Neues Vermögen nach Konkurs
Weitere Materialien
Die Budgets
Haushaltsbudget
Mit der Exceltabelle «Haushaltsbudget» kann das aktuelle Monatsbudget erfasst werden. Die Tabelle enthält eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Budgetposten.
«Haushaltsbudget» als Exceltabelle
«Haushaltsbudget» zum Ausdrucken und von Hand ausfüllen
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Die Berechnung der pfändbaren Quote ist Ermessenssache. Die Schweizerische Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten gibt Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums heraus, die von den meisten Kantonen mehr oder weniger unverändert übernommen werden. Einzig die Kantone Aargau, Schwyz, St. Gallen, Solothurn und Zürich haben die Richtlinien abgeändert.
Sanierungsbudget
Wenn nicht andere Finanzquellen zur Verfügung stehen (Vermögen, Erbvorbezüge, Beiträge à fonds perdu), ergibt sich die Leistungsfähigkeit des überschuldeten Haushalts aus seinem Sanierungsbudget. Die «Sanierungsquote» sagt, wie viel der überschuldete Haushalt für seine Sanierung einsetzen kann.
«Sanierungsbudget» als Exceltabelle
Neues Vermögen nach Konkurs
Wer Konkurs gemacht hat und von einem Konkursgläubiger betrieben wird, muss innert der Rechtsvorschlagsfrist die Einrede des mangelnden Vermögens erheben.
Die Praxis zur Berechnung des vermögensbildenden Einkommens ist uneinheitlich. Wir haben eine Exceltabelle ausgearbeitet, mit der berechnet werden kann, ob die Grenze zum vermögensbildenden Einkommen nach der Praxis der Berner Gerichte überschritten ist und wieviel neues Vermögen der betriebenen Person allenfalls zugeschrieben wird. Allerdings halten sich nicht alle Gerichte im Kanton Bern an diese Praxis!
Stichwort: «Neues Vermögen nach Konkurs» oder im Schulden-ABC
«Berechnung des vermögensbildenden Einkommens» als Exceltabelle
Weitere Materialien
Das Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz
Wer Daten über eine Person gesammelt hat, ist verpflichtet, ihr auf Gesuch hin Auskunft zu geben. Er muss ihr normalerweise sämtliche Daten bekanntgeben, welche in der Datensammlung vorhanden sind. Die Auskunft muss innert 30 Tagen erfolgen, und sie muss vollständig sein.
Stichwort: «Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz» mit einem Muster für ein Auskunftsgesuch
Auskunft von der ZEK
Onlinegesuch um Auskunft bei der «Zentralstelle für Kreditinformation» (ZEK). Für das Gesuch kann auch ein Formular heruntergeladen werden.
Auskunft von der IKO
Onlinegesuch um Auskunft bei der «Informationsstelle für Konsumkredit» (IKO). Für das Gesuch kann auch ein Formular heruntergeladen werden.
Links zu den kantonalen Gesetzessammlungen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR,
TG, TI, VS, VD, ZG, ZH
Die Kreditfähigkeitsprüfung
Seitdem am 1. Januar 2003 das Bundesgesetz über den Konsumkredit in Kraft getreten ist, gilt für die Schuldenberatung unverändert die Arbeitshypothese: Die Kreditfähigkeitsprüfung ist mangelhaft. Das gilt sowohl für Barkredite als auch für Leasingverträge. Konsequenz: Die Gegenseite verliert den Anspruch auf Zinsen und Kosten. Sind die Mängel schwerwiegend, bekommt sie überhaupt nichts mehr.
Fazit: Seriöse Schuldenberatung ohne Kontrolle der Kreditfähigkeitsprüfung gibt es nicht!
Stichwort: «Kreditfähigkeitsprüfung» oder im Schulden-ABC
«Kreditfähigkeitsprüfung» als Exceltabelle
Wer die Kreditfähigkeitsprüfung kontrollieren will, braucht die Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, die im Zeitpunkt der Kreditaufnahme im Wohnsitzkanton der Kreditnehmerin in Kraft waren.
Der Betrag für die Quellensteuer, der ins Budget aufgenommen werden muss, wird vom Kreditgeber oft zu tief angesetzt. Auch hier ist Kontrolle besser als Vertrauen!
Die Quellensteuer im Kanton Bern
Die kantonale Steuerverwaltung stellt einen Rechner für die Berechnung der Quellensteuer zur Verfügung.
- Berner Tarif 2024 (als Exceltabelle)
- Berner Tarif 2023 (als Exceltabelle)
- Berner Tarif 2022 (als Exceltabelle)
- Berner Tarif 2021 (als Exceltabelle)
- Berner Tarif 2019/2020 (als Exceltabelle) | Seit 2019 werden keine Erläuterungen mehr publiziert.
- Berner Tarif 2018 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2018
- Berner Tarif 2017 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2017
- Berner Tarif 2016 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2016
- Berner Tarif 2015 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2015
- Berner Tarif 2014 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2014
- Berner Tarif 2013 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2013
- Berner Tarif 2012 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2012
- Berner Tarif 2011 (als Exceltabelle) | Erläuterungen zur Quellensteuer 2011
- Berner Tarif 2009 (gilt auch 2010)
- Berner Tarif 2008
- Berner Tarif 2006 (gilt auch 2007)
- Berner Tarif 2005
Die quellenbesteuerte Person kann bis 31. März des Folgejahres schriftlich bei der Wohngemeinde eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn in den Steuertabellen nicht berücksichtigte gesetzliche Abzüge (wie Alimente, Weiterbildungskosten, Einzahlungen in Säule 3a, usw.) geltend gemacht werden.