Aktuell
von Sascha Lehmann
Der Newsletter Nr. 15 ist da!
Herzlich willkommen zur neuen Ausgabe unseres halbjährlich erscheinenden Newsletters! Wir haben interessante Einblicke in aktuelle Entwicklungen und wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:
- Direktzahlungen von Krankenkassenprämien durch das Betreibungsamt
Eine kurze Erklärung zur Handhabung von Direktzahlungen der Krankenkassenprämien durch das Betreibungsamt. Wie sind diese zu behandeln und was sollte beachtet werden? - Update zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG)
Die geplante Revision des SchKG könnte weitreichende Folgen für Verschuldete haben. Ein Überblick über die laufenden Prozesse und den Stand der Gesetzesänderung. - Ermessensveranlagung bei den Steuern: Was nun?
Was tun, wenn die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornimmt? Wann kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden? Praktische Tipps. - Schuldenberatung Schweiz: Statistik 2023
Die neuesten Zahlen zur Überschuldung in der Schweiz zeigen alarmierende Trends. - Die Berner Schuldenberatung bietet neu die Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung!
Aufgrund langer Wartezeiten für die Telefonberatung bei der Berner Schuldenberatung ist es neu möglich, sich auch schriftlich für eine Beratung anzumelden. - Vorsicht vor dubiosen Krankenkassen-Vergleichsdiensten!
Bei kommerziellen Vergleichsdiensten werden oft nicht sämtliche Angebote (in der Standardansicht) aufgezeigt – ein Abgleich mit Priminfo, dem Prämienrechner des Bundes, lohnt sich. - Schulden von Minderjährigen – Tipps und Tricks aus dem Schuldenberatungsalltag
Wer haftet, wenn Jugendliche Schulden machen? Dürfen Jugendliche betrieben werden? Wir beleuchten die rechtliche Lage. - Unser erstes Erklärvideo. Das Thema: der Zahlungsbefehl.
Um komplexe Inhalte auf das Wesentliche zu reduzieren, planen wir eine Serie von kurzen Filmen. Der erste zum Zahlungsbefehl ist nun fertig und kann genutzt werden. - Pressespiegel
Erfreulicherweise wächst das Interesse an der Situation von Verschuldeten. Dies zeigt sich in zahlreichen aufschlussreichen Artikeln. Wir haben für euch eine Übersicht über diese Beiträge erstellt. - Unsere Kurse 2025
- Unsere halbtägigen Workshops
- Kurse für soziale Institutionen
- Spendenaufruf
Hier können Sie den vollständigen Newsletter Nr.15 lesen!
von Raphael Kuster
Neu: schriftliche Anmeldung für eine Erstberatung
Aufgrund langer Wartezeiten für die Telefonberatung können Sie sich ab sofort auch schriftlich für einen Termin bei der Berner Schuldenberatung anmelden.
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von Raphael Kuster
Erklärvideo Zahlungsbefehl
In Zusammenarbeit mit der Boff GmbH präsentieren wir unser erstes Erklärvideo. Das Thema: der Zahlungsbefehl.
von Raphael Kuster
Beratung für Fachpersonen aus dem Sozialbereich
Wussten Sie, dass Fachpersonen im Sozialbereich einen direkten Zugang via Mail oder Telefon für Fachfragen zum Thema Schulden haben?
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von Raphael Kuster
Der Newsletter Nr. 14 ist da!
Halbjährlich erscheint unser Newsletter zum Thema Schulden. Im aktuellen Newsletter werden folgende Themen behandelt:
- Parlamentarische Initiative zum freiwilligen Direktabzug der Steuern beim Einkommen
Erneut steht die Möglichkeit für Steuerpflichtige, freiwillig Einkommenssteuern direkt vom Lohn abziehen zu lassen zur Diskussion. Ein spannender Ansatz zur Schuldenprävention und für Personen mit einer Lohnpfändung. - Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Nachdem wir im letzten Newsletter einen Überblick über die geplanten Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) gegeben haben, informieren wir heute über die geplante Umsetzung in vier Schritten. - Beratung für Leserinnen und Leser von Bund und Berner Zeitung (BZ)
Die Berner Schuldenberatung betreute einen Abend lang die Schuldenhotline von Bund und Berner Zeitung. - Strafrechtliche Relevanz von Inkassopraktiken - Urteil des Bundesgerichtes
Grégoire Geissbühler, Doktor der Rechtswissenschaften, kritisiert die Inkassopraktiken anhand eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2022. Handelt es sich bei den gängigen Inkassopraktiken um (versuchte) Erpressung? Ein Überblick über die vom Gericht als unzulässig eingestuften Praktiken. - Umgang mit dem Kapital aus der Beruflichen Vorsorge - Tipps und Tricks aus dem Schuldenberatungsalltag
Praktische Tipps aus dem Schuldenberatungsalltag zum Umgang mit dem Alterskapital bei verschuldeten Personen. - Infoflyer für Sozialtätige
Unkomplizierter Zugang für Fachpersonen zur Sozialtätigenberatung durch die Berner Schuldenberatung. - Kurse für Privatpersonen und Institutionen
Wir bieten spannende Kurse für Fachpersonen und Interessierte sowie massgeschneiderte Kurse für Institutionen - Info und Programm 2024
Hier können Sie den vollständigen Schuldbrief Nr. 14 lesen.
von Nora Goll
Der Newsletter Nr. 13 ist da!
Hier können Sie den Schuldbrief Nr. 13 lesen: Als Website
von Nora Goll
Der Newsletter Nr. 12 ist da!
Hier können Sie den Schuldbrief Nr. 12 lesen: Als Website
von Administrator
Vernehmlassung SchKG-Revision
Die laufende Revision des Sanierungsrechts beinhaltet im Wesentlichen zwei Änderungen:
Sofern ein Vergleich (Nachlassvertrag) möglich ist, soll der verschuldeten Person ein Teil der Schulden erlassen werden, wenn eine Mehrheit der Gläubiger:innen dem Vergleich zustimmt und das Gericht den Bereinigungsvorschlag als angemessen beurteilt. Der Vergleich ist auch für jene Gläubiger:innen bindend, die diesem nicht zugestimmt haben.
Für Schuldner:innen, die kein realistisches Angebot an ihre Gläubiger:innen machen können, weil sie entweder nahe am Existenzminimum leben oder hoch verschuldet sind, soll ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren geschaffen werden. Der Schuldner oder die Schuldnerin muss während einigen Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und sich bemühen, ein möglichst regelmässiges Einkommen zu erzielen. Am Ende des Verfahrens wird der Schuldner oder die Schuldnerin von den verbleibenden offenen Forderungen befreit (Restschuldbefreiung).
Pünktlich zur Deadline am 26.9. hat Schuldenberatung Schweiz ihre erarbeitete Antwort zur Vernehmlassung SchKG-Revision eingereicht. Sie verlangt insbesondere für das zweite Verfahren noch massgebliche Verbesserungen der Vorlage, damit effektive Entschuldungen gelingen.
Die Berner Schuldenberatung hat bereits in ihrem letzten Newsletter darüber informiert und auf die aktuelle Stellungnahme der Schuldenberatung Schweiz verwiesen.
Viele Organisationen und Kantone haben sich an der Vernehmlassung beteiligt.
Das Bundesamt für Justiz wird nun die Antworten auswerten und der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 dem Parlament eine Vorlage in die Beratung geben.