Das Bundesparlament will ein Werbeverbot für Kleinkredite

Nationalrat und Ständerat haben eine Parlamentarische Initiative überwiesen

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine parlamentarische Initiative von Josiane Aubert überwiesen, welche die Werbung für Kleinkredite verbieten will. Damit sollen vor allem die Jugendlichen vor der Verführung durch aggressive Kreditwerbung geschützt werden.

Würde die Werbung für Kleinkredite verboten oder zumindest massiv beschränkt, so ginge das Kreditvolumen mit Sicherheit zurück. Diese Erfahrung machten die Kreditinstitute schon in den Siebzigerjahren, nachdem der Bundesrat Werbung am Fernsehen, durch unaufgeforderte Zustellung von Drucksachen und Streuprospekten und durch öffentliche Plakate verboten hatte.*

Dass die parlamentarische Initiative von "Kleinkrediten" spricht und nicht von "Konsumkrediten", ist sehr intelligent. Denn gelten die Werbebeschränkungen nur für "Konsumkredite" im Sinne des Konsumkreditgesetzes, wird ein Anreiz zur Umgehung des Gesetzes geschaffen. Die Kreditinstitute würden einfach die Werbung für alle Kreditformen intensivieren, welche nicht dem KKG unterstehen.

Wie das aussehen könnte, führt uns heute schon die CS-Tochter Bank-now vor Augen. "Jetzt oder nie. Bargeld in vier Stunden mit Credit-now Express." Das Versprechen stand tausendfach an den Plakatwänden, taucht im Internet auf und wird den Passanten in die Hand gedrückt, als Flyer, der die Form einer Hunderternote hat.

In nur vier Stunden - wie ist das möglich? Das Konsumkreditgesetz sieht eine Widerrufsfrist von sieben Tagen vor. Der Trick ist einfach: Der Kredit läuft für ein Jahr. Man kann ihn abstottern, wenn man will, man muss aber nicht. Nach einem Jahr muss er zurückbezahlt werden - zuzüglich nicht zu knappe 13,9 Prozent Zins. Das KKG gilt nicht für Kredite mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr, wenn sie in maximal vier Raten zurückbezahlt werden müssen.

Die Bank-now muss sich also nicht um den Konsumentenschutz kümmern, der im KKG verankert ist, und könnte locker allfällige Werbeverbote ignorieren, wenn sie nur für Konsumkredite im Sinne des KKG gelten würden. Das würde die Schuldenberatung und den Konsumentenschutz gewissermassen im Quadrat ärgern. Die Frage müsste gestellt werden, ob das Werbeverbot seine Ziele überhaupt erreichen könne.

Der Gesetzgeber sollte daher klarmachen: Das Werbeverbot gilt für alle Geschäfte, bei denen Konsum auf Pump ermöglicht werden soll. Andernfalls werden die Kreditinstitute mit viel Phantasie durch die Lücken des KKG schlüpfen und Kreditgeschäfte anbieten, die nicht unters Werbeverbot fallen - mit dem Hintergedanken, den die Bank-now garantiert heute schon hat: Ist der Kunde erst mal an der Angel, nimmt er vielleicht schon ein Jahr später einen grösseren Kredit auf. Man kennt sich ja dann!

Die SchuldenberaterInnen der Schweiz stehen offenbar nicht geschlossen hinter dem Werbeverbot. Die Caritas Schweiz gibt jedenfalls zu bedenken, dass im Fall eines Werbeverbots "die Information über die Risiken von Kleinkrediten nicht besser" werde ("Der Bund" vom 17.01.2012). Es gibt eine plausible Erklärung für die abstruse These: Die Aduno-Gruppe, zu der das Kreditinstitut Cashgate gehört, finanziert die Aktivitäten der Caritas Schweiz im Bereich der Schuldenberatung mit über einer Million Franken jährlich.

* Art. 1 der Verordnung über die Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte vom 10. Januar 1973, abgedruckt in: "Konsum auf Pump", S. 81.

Zurück