Grosser Rat kürzt Subventionen für die Schuldenberatung
Der Entscheid stützt sich auf falsche Informationen ab
Die Berner Schuldenberatung habe mit eine Subvention von über einer Million Franken bloss 2,7 Millionen Franken Schulden saniert. Dies suggerierten im Berner Grossen Rat die Antragsteller aus evangelikalen Kreisen, welche dafür sorgten, dass auch die Subvention der Berner Schuldenberatung gekürzt wird. Die Hauptleistung der Berner Schuldenberatung übergingen die Antragsteller mit Schweigen: Die Beratung und Betreuung von KlientInnen mit 34,3 Mio Franken Schulden.
Die Beiträge an die Schuldenberatungsstellen im Kanton Bern werden ab 2019 gekürzt. Der Grosse Rat hat beschlossen, pro Jahr 50'000 Franken einzusparen. Da die Gemeinden gleich viel in den Lastenausgleich einzahlen wie der Kanton, löst der Beschluss unter dem Strich Kürzungen von 100'000 Franken aus.
Im Grossen Rat wurde ausschliesslich über Schuldensanierung diskutiert. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion subventioniert die Berner Schuldenberatung aber überwiegend im Bereich der Schuldenberatung – und nicht bei der Schuldensanierung. Das heisst: Die Berner Schuldenberatung kümmert sich im Auftrag des Kantons um überschuldete Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Kantonsteil, welche von Desintegration betroffen sind und in die Sozialhilfe abzurutschen drohen. Sie kümmert sich hauptsächlich um Überschuldete, welche nicht saniert werden können!
Für die öffentliche Hand zahlt sich das Engagement bei diesen Klientinnen und Klienten aus. Vor 11 Jahren hat eine Studiengruppe, in der unter anderem die Steuerverwaltung, die Betreibungsämter und die Justiz vertreten waren, ein Kosten-Nutzen-Modell erarbeitet, welches dem Kanton ein deutliches Signal gegeben hat: Jeder Franken, der in die Schuldenberatung investiert wird, fliesst doppelt an die öffentliche Hand zurück. Die Schuldenberatung löst zum Beispiel zusätzliche Steuererträge aus (und sorgt dafür, dass der Verwaltungsaufwand der Steuerverwaltung zurückgeht, weil unsere Ratsuchenden regelmässig die Steuererklärung einreichen), sie sorgt dafür, dass Krankenkassenbeiträge und Kostenbeteiligungen wieder regelmässig beglichen werden (was bewirkt, dass der Kanton den Krankenkassen weniger für erlittene Verluste ausbezahlen muss), die Alimente werden wieder bezahlt (was zu Ersparnissen bei der Alimentenbevorschussung und beim Alimenteninkasso führt) usw.
Diese Zusammenhänge waren dem Grossen Rat nicht bewusst. Man hatte ihm suggeriert, dass die Berner Schuldenberatung mit einer Subvention von mehr als einer Million Franken 2016 bloss 2,7 Millionen Franken Schulden saniert habe. Dass die Berner Schuldenberatung in Wirklichkeit 2016 Haushalte betreute, die rund 13-mal so viel Schulden hatten, wurde dem Grossen Rat unterschlagen.