Studie «Armut und Schulden in der Schweiz»: Krasse Fehler

Der Faktencheck

Im Rahmen des «Nationalen Programms gegen Armut» ist der Forschungsbericht zur Studie «Armut und Schulden in der Schweiz» erschienen. Er kommt zum Schluss, dass herkömmliche Angebote armutsbetroffenen Menschen zu wenig Unterstützung bieten. Um die These zu untermauern, zeichnet er ein Zerrbild der Schuldenberatung in der Schweiz. Zwei Richtigstellungen.

Richtigstellung Nummer 1

Die Studie behauptet:

«Sanierungshonorare wurden lange Zeit als tragende Einnahmequelle für Schuldenfachstellen gesehen, die vielfach bis heute in ihrem Namen den Hinweis „Fachstelle für Schuldensanierung" führen.»

Die Aussage ist unhaltbar.

Es gibt in der Schweiz eine einzige subventionierte Organisation, die sich als Schuldensanierungsstelle bezeichnet: die evangelikale «Fachstelle Schuldensanierung» mit Filialen in Thun, Lyss und Sirnach.

Sonst führt keine Fachstelle «Schuldensanierung» in ihrem Namen:

  • AG/SO: Schuldenberatung Aargau-Solothurn
  • BL: Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft
  • BS: Plusminus, Budget- und Schuldenberatung Basel
  • BE: Berner Schuldenberatung
  • GL: Schuldenberatung Glarnerland
  • GR: Beratungsstelle für Schuldenfragen
  • LU: Fachstelle für Schuldenfragen
  • SH: Fachstelle für Schuldenfragen
  • SZ: Fachstelle für Schuldenfragen
  • SG: Frauenzentrale Kanton St. Gallen, Budget- und Schuldenberatung
  • ZG: Triangel Schuldenberatung
  • ZH: Schuldenberatung Kanton Zürich

Ob die Sanierungshonorare «lange Zeit eine tragende Einnahmequelle» der Schuldenfachstellen gewesen seien, muss bezweifelt werden. Für den Kanton Bern gilt jedenfalls: Die Berner Fachstelle (damals noch «Verein Schuldensanierung») machte in den ersten Jahren überhaupt keine Sanierungen. Der kantonale Auftrag lautete: Erstberatungen durchführen, die KlientInnen weitervermitteln und die kommunalen Sozialdienste bei Schuldensanierungen beraten. Die Subvention war also von Anfang an die dominierende Einnahmequelle.

Die Studie pflegt Mythen.

Richtigstellung Nummer 2

Die Studie behauptet:

«Die Beratung von armutsbetroffenen, verschuldeten Personen und Haushalten beschränkt sich in der Regel auf telefonische Beratungen oder Einzelberatungen, bei denen die Betroffenen nach einer Erstberatung an polyvalente Stellen verwiesen werden (www.schulden.ch).»

Auch diese Behauptung ist unhaltbar.

2017 hat die Berner Schuldenberatung - immerhin die grösste Schuldenberatungsstelle der Schweiz - in Bern, Thun und Burgdorf 480 neue Beratungsdossiers eröffnet. Insgesamt wurden 2017 1'185 Beratungsdossiers geführt. Bei den 480 Erstberatungen befasste sich die Berner Schuldenberatung mit Schulden im Gesamtbetrag von 38,7 Millionen Franken.

Die meisten Ratsuchenden der Berner Schuldenberatung sind nicht sanierbar. Nur bei 35 Haushalten mit 2,2 Millionen Franken Schulden konnte 2017 eine Sanierung abgeschlossen werden. Bei weiteren 45 KlientInnen wurde der Privatkonkurs eingeleitet. Mit andern Worten: Die Berner Schuldenberatung hat sich 2017 überwiegend um die Stabilisierung überschuldeter Haushalte gekümmert – und sie eben nicht «an polyvalente Stellen verwiesen».

Der dominierende Beratungsaufwand auf der Berner Schuldenberatung dreht sich um die Stabilisierung des Haushaltsbudgets und der Schuldenlage der Beratenen. Dazu gehören neben der Budgetentwicklung Interventionen bei dringenden Schulden (z.B. ausstehende Wohnungsmieten oder Krankenkassenprämien), Interventionen beim Betreibungsamt, juristische Abklärung und Rückabwicklung von Barkredit-, Leasing- und Kreditkartenverträgen usw. Die Ratsuchenden werden beim Umgang mit der Steuerverwaltung betreut (Einreichen von Steuererklärungen, Einsprachen, Erlassgesuche). Kurz: Auch wenn keine Sanierung möglich ist, kann oft die Lebensqualität der Ratsuchenden stabilisiert und verbessert werden.

Die Berner Schuldenberatung setzt zur Stabilisierung überschuldeter und von Überschuldung bedrohter Haushalte den «Budgetcoach» ein, ein System von Ordnern, die massgeschneidert nach den Bedürfnissen des beratenen Haushalts strukturiert werden. Wenn sich die Autoren der Studie dafür interessiert hätten, wie die Berner Schuldenberatung in Wirklichkeit arbeitet, hätten sie auch den «Budgetcoach» zur Kenntnis genommen (er kann von www.schuldeninfo.ch heruntergeladen werden).

Fazit

Wer in der Schweiz das politische Umfeld für die Implantation eines «Restschuldbefreiungsverfahrens» präparieren will, muss natürlich das bestehende Angebot in der Schuldenberatung schlechtreden. Was die Schuldenberatung konkret bietet (im Fall von Bern seit über 30 Jahren), braucht nicht wirklich zu interessieren. Deshalb wohl darf man auch mit den Namen schludrig umgehen. Die Berner Schuldenberatung wird in der Studie durchgehend als «Berner Fachstelle» bezeichnet und auch so zitiert. Kein grosses Problem für uns, aber symptomatisch.

Nachtrag: Für Luzern gilt dasselbe

Die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern doppelt auf ihrer Website nach:

«2017 hat die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern 210 Beratungsdossiers eröffnet. Die durchschnittliche Überschuldung pro Haushalt betrug 64‘000 Franken. Die meisten Ratsuchenden der Fachstelle für Schuldenfragen sind nicht sanierbar. Nur bei 41 Haushalten konnten geregelte Ratenzahlungspläne entweder mit einer 100prozentigen Rückzahlung oder mit einem Teilverzicht seitens Gläubiger_innen erarbeitet werden. Honorare verrechnete die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern im 2017 in lediglich 6 Fällen.

Die Fachstelle für Schuldenfragen Luzern bietet umfassende Hilfestellungen, überwiegend für Ratsuchende, welche keine Sanierungsperspektiven haben: Wir erarbeiten zusammen mit den Ratsuchenden den Situationen angepasste und realistische Lösungen nach betreibungs- konkurs- und sanierungsrechtlichen Richtlinien. Ein erster Schritt zur Stabilisierung ist erreicht, wenn Überschuldete über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen, einen Überblick über die Schuldenlage gewinnen und laufende Auslagen wieder begleichen können.  Ein wichtiger Teil unserer Arbeit beinhaltet, wie bei der Berner Schuldenberatung, die Interventionen und die juristischen Abklärungen und Rückabwicklungen von Barkredit-, Leasing-  und Kreditkartenverträgen. In Notsituationen stellen wir Gesuche um finanzielle Beiträge. Die Beratung trägt dazu bei, dass das Wohlbefinden der Ratsuchenden   gesteigert werden kann. Auch bei den nichtsanierbaren Haushalte, welche den überwiegenden Teil der Beratungsdossiers ausmachen.»

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