«Der Sozialdienst befasst sich nicht mit Schulden!»
Schwieriges Verhältnis zwischen Sozialdiensten und Schuldenberatung
Die kommunalen und regionalen Sozialdienste kümmern sich standardmässig nicht um die Schulden ihrer Klientinnen und Klienten. Und nicht selten händigen sie ihren Ratsuchenden die Telefonnummer der Berner Schuldenberatung aus – in der Meinung: «Das gehört zum Job der Berner Schuldenberatung.» Das ist nicht immer sinnvoll.
Wann sich die Sozialhilfe ausnahmsweise mit Schulden befassen muss
Wenn die unmittelbare Verschlechterung der Lebenssituation droht, muss die Sozialhilfe sich ausnahmsweise mit den Schulden ihrer KlientInnen befassen und die Verschlechterung in den Lebensumständen wenn möglich verhindern. Wenn etwa die Wohnungsmiete nicht bezahlt ist, muss der Sozialdienst intervenieren.
Einschaltung der Schuldenberatung: Sinnvoll bei der Ablösung von der Sozialhilfe
Die Schuldenberatungsstelle ist dann die richtige Anlaufstelle, wenn das Haushaltsbudget der Klientin grundsätzlich ins Gleichgewicht gebracht werden kann, das heisst: wenn die Klientin über Ressourcen verfügt, die ein Leben ohne Sozialhilfe erlauben sollten. Die Schuldenberatung wird mit der Klientin untersuchen, welche Massnahmen eingeleitet werden können, damit ihr Haushaltsbudget stabilisiert werden kann. Die Überweisung an die Schuldenberatung kann damit zur Ablösung von der Sozialhilfe beitragen.
Wann die Schuldenberatung ausnahmsweise Sozialhilfeklienten beraten muss
Wenn die Sozialhilfeabhängigkeit weiterläuft, macht die Überweisung an die Schuldenberatung nur seltenen Ausnahmen Sinn. Eine Auswahl von Fällen:
- Die Klientin hat eine Erbschaft gemacht; der Sozialdienst möchte, dass damit die Schulden saniert werden.
- Die Klientin muss sich gegen ungerechtfertigte Vorstösse von Gläubigern wehren, zum Beispiel soll eine Auszahlung der Invalidenversicherung arrestiert werden.
- Die Klientin wird von Kreditinstituten, Leasinggesellschaften oder Kreditkartenunternehmen mit unhaltbaren Forderungen vor Gericht gezogen.