Luzern lässt Sozialtätige als Sachwalter zu
Sachwaltermonopol wird aufgehoben
Der Luzerner Kantonsrat hat das Einführungsgesetz zum SchKG geändert. Neu dürfen beim Nachlassstundungsverfahren für Private auch Sozialtätige als Sachwalterinnen und Sachwalter eingesetzt werden. Bisher war ein Sachwalterpatent Voraussetzung für die Zulassung.