Leistungsaufschub für Krankenkassen-Schuldner in 6 Kantonen (Aktualisierung)
Mindestens 3 weitere kommen noch dazu
Von Bundesrechts wegen gibt es seit dem 1. Januar 2012 keinen Leistungsaufschub mehr. Alle Versicherten bekommen wieder Krankenkassenleistungen - es sei denn, sie wohnen in einem der sechs Kantone, welche schwarze Listen mit Krankenkassenschuldnern führen: Solothurn, Luzern, Zug, Tessin, Thurgau und Schaffhausen. 2014 kommen die Kantone Aargau und Graubünden dazu. Ab 2015 führt auch der Kanton St. Gallen eine schwarze Liste. In allen anderen Kantonen ist der Leistungsaufschub abgeschafft, einzig Basel-Land hat sich noch nicht entschieden, ob die Liste doch noch einführt werden soll.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat eine Übersichtskarte publiziert, welche den Stand per 19. September 2013 dokumentiert:
Quelle: Beitrag Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) vom 2013
Im Kanton Bern hat das Amt für Sozialversicherungen ein Merkblatt zur neuen Rechtslage herausgegeben.
Im Kanton Luzern wird die schwarze Liste von der STAPUK (Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen) geführt. Erfasst werden sämtliche von den Krankenkassen gemeldeten Betreibungen. Nicht aufgenommen werden Personen, die Sozialhilfe, Mutterschaftsbeihilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen oder minderjährig sind. Der Ausnahmenkatalog ist sehr beschränkt. Es wird in Kauf genommen, dass auch Personen mit einer Sperre belegt werden, welche nicht einfach zahlungsunwillig, sondern schlicht zahlungsunfähig sind. Betroffen sind zum Beispiel all jene Personen, welche keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt haben, obwohl sie dazu berechtigt wären. Rechtsstaatlich fragwürdig ist auch, dass Verfügungen nur erlassen werden sollen, wenn die Betroffenen dies ausdrücklich verlangen.