Die Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen – ein neues Handbuch gibt Antworten auf Fragen aus der Praxis
von Olivia Nyffeler
Fünf Anwältinnen und Anwälte, die auf das Konsumkreditrecht spezialisiert sind, haben eine Onlinepublikation zur Kreditfähigkeitsprüfung verfasst. Sie kann kostenlos auf www.konsumkreditgesetz.ch herunter geladen werden. Die Publikation beantwortet Fragen aus der Praxis der Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen. Auf der Webseite sind Gerichtsentscheide publiziert, welche es bisher zur Thematik gibt.
Um was geht es?
Mit mehr als 121'000 neu vergebenen Barkrediten und mehr als 212’000 neu abgeschlossenen Leasingverträgen pro Jahr (Stand 2019) sind diese zwei Darlehensarten ein wichtiger Teil des Konsums auf Pump in der Schweiz. Das Konsumkreditgesetz verpflichtet die Kreditinstitute und Leasinggesellschaften zur Durchführung einer «Kreditfähigkeitsprüfung». Oft werden diese Vorschriften missachtet. Vor diesem Hintergrund ist das «Handbuch KKG – Kreditfähigkeitsprüfung bei Barkrediten und Leasingverträgen» entstanden. Es zeigt die am häufigsten angetroffenen Fehler auf und macht Vorschläge, wie eine Kreditfähigkeitsprüfung KKG-konform durchzuführen ist.
Inhalt des Handbuchs
Im Handbuch werden die einschlägigen Gesetzesbestimmungen, die anwendbaren betreibungsrechtlichen Richtlinien für die Berechnung des Existenzminimums sowie die bekannte Rechtsprechung und Lehre zur Kreditfähigkeitsprüfung dargestellt. Das Handbuch macht Empfehlungen, wie im Rahmen der Kreditfähigkeitsprüfung das Budget korrekt zu erstellen ist. Es hat den Anspruch, sehr nahe an der Praxis und gleichzeitig nützlich für Fachleute aus der Anwaltschaft und aus der Konsumenten- und Schuldenberatung zu sein.
Entstehung und Mitwirkung
Die Entstehung dieses Handbuchs wurde von der Fachstelle Schuldenberatung der Caritas Schweiz, der Berner Schuldenberatung und der Anwaltskanzlei Advok Rechtsanwälte koordiniert. Zahlreiche gemeinnützige Schuldenberatungsstellen in der gesamten Schweiz, der Dachverband Schuldenberatung Schweiz sowie diverse Konsumentenorganisationen haben mit konstruktivem Feedback mitgewirkt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf www.konsumkreditgesetz.ch und auf Ihre Rückmeldungen zum Handbuch. Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen, Anregungen und Fragen entgegen (info@konsumkreditgesetz.ch oder 031 382 11 68). Das Handbuch kann auch als gedrucktes Buch bestellt werden.
Herzliche Grüsse
Arbeitsgruppe KKG Anwältinnen und Anwälte
bestehend aus Rausan Noori (Caritas Schweiz), David Furger (Advok Rechtsanwälte), Olivia Nyffeler (Berner Schuldenberatung), Mario Roncoroni (Advok Rechtsanwälte) und Konrad Rothenbühler (Advok Rechtsanwälte)