Corona-Rechtsstillstand

von Editor

Betreibungsämter und Justiz weitgehend stillgelegt – Sozialversicherung ausgebaut

Der Bundesrat hat für das ganze Land einen Rechtsstillstand angeordnet. Vom 19. März 2020 bis zum
4. April 2020 können keine Betreibungsurkunden zugestellt werden. Da danach gleich die Betreibungsferien wegen Ostern einsetzen, dauert die Schonfrist bis zum 19. April 2020. Betreibungen
können weder eingeleitet noch vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat auch sämtliche gesetzlichen und behördlichen Fristen ausgesetzt. Gerichtstermine finden im Kanton Bern nach der Intervention des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts nur noch ausnahmsweise statt. Ausweisungen aus Wohnungen werden keine vollzogen. Der Bundesrat will die Lohnabhängigen und die Selbständigen vor Erwerbsausfall schützen: Selbständige, die wegen der Massnahmen ihre Betriebe haben schliessen müssen, erhalten Taggelder; die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden
ausgebaut und es werden Taggelder für jene Lohnabhängigen und Selbständigen einführt, die zu
Hause Kinder betreuen müssen. Mehr hier.

Zurück