Die Caritas zeigt Kreditinstitute bei der FINMA an

«Systematische Gesetzesverletzungen» bei den Kreditfähigkeitsprüfungen

Die Caritas hat 200 Barkredite unter die Lupe genommen, welche «einige auf Konsumentenkredite spezialisierte Finanzinstitute» zwischen 2003 und 2016 vergeben haben. Und sie hat festgestellt, dass die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) zum Teil systematisch missachtet werden. Die zentralen Vorwürfe:

  • Die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung werden nicht budgetiert.
  • Statt den echten Kosten wird bei den Arbeitsplatzfahrten eine Pauschale von 100 Franken eingesetzt.
  • Die Steuern werden regelmässig zu tief veranschlagt.

Die Beobachtungen decken sich millimetergenau mit dem, was die Berner Schuldenberatung seit Jahren rügt – etwa im Stichwort «Kreditfähigkeitsprüfung» auf www.schuldeninfo.ch: «Bei der Berner Schuldenberatung gilt bei den meisten Kreditinstituten und Leasinggesellschaften die Arbeitshypothese, dass die Kreditfähigkeitsprüfung mangelhaft ist – man muss nur noch die Fehler suchen! Gewisse Fehler tauchen in den Kreditfähigkeitsprüfungen geradezu epidemisch auf…»

Die Bankinstitute, welche reihenweise gegen die Vorgaben des Gesetzes verstossen, unterstehen der Aufsicht der FINMA. Diese muss nun untersuchen, ob die Fehler, welche die Caritas wie die Berner Schuldenberatung bei den Krediten beobachtet hat, Teil der allgemeinen Geschäftspolitik der Kreditinstitute sind. «Sollten sich die Anzeichen für eine systematische Gesetzesverletzung nach einer Untersuchung durch die Bankenaufsichtsbehörde bestätigen, wären Massnahmen zur Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung zu ergreifen,» fordert die Caritas Schweiz.

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