Test zum Konsum auf Pump: Lösungsvorschlag

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Welche der folgenden Aussagen sind richtig, welche falsch?

1.   Wenn das Auto mehr als 80’000 Franken kostet, muss die Leasinggesellschaft keine Kreditfähigkeitsprüfung durchführen, sonst schon.

RICHTIG. Kredite über mehr als 80‘000 Franken gelten gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. e KKG nicht als Konsumkredite. Die Mehrheit des Parlaments hatte das Gefühl, wenn der Kredit so hoch sei, könne es nicht um Konsum gehen. Nicht dass uns diese Oberlimite überzeugen würde. Aber sie ist geltendes Recht.

 

2.   Wenn der Kreditnehmer unter «Verwendungszweck» «Haus in Neapel kaufen» angibt, ist das Konsumkreditrecht nicht anwendbar.

FALSCH. Das Konsumkreditgesetz würde nur dann nicht gelten, wenn die Liegenschaft als echte Sicherheit dienen würde, wenn zum Beispiel auf der Liegenschaft eine Hypothek errichtet würde (Art. 7 Abs. 1 Bst. a KKG).

 

3.    Der Barkredit ist nur dann gesetzeskonform, wenn es für das Budget des Kreditnehmers möglich wäre, ihn in 3 Jahren abzubezahlen, unabhängig davon, wie lange der Vertrag läuft. Für den Leasingvertrag gilt diese Bestimmung nicht.

RICHTIG. Das KKG legt keine Höchstlaufzeit fest. Es lässt aber nur Konsumkredite zu, die in drei Jahren abbezahlt werden könnten, auch wenn sie länger dauern (Art. 28 Abs. 4 KKG).Für Leasingverträge gilt die 36-Monate-Regel nicht. Weshalb? Die Leasinglobby hat gewirkt. Einen sachlichen Grund können wir nicht ausmachen.

 

4.   Nach Ablauf des Leasingvertrags hat der Leasingnehmer das Recht, das Auto zum Preis zu kaufen, der sich aus der Restwerttabelle ergibt.

FALSCH. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, am Ende der Laufzeit das Fahrzeug zurückzugeben. Wenn schon am Anfang abgemacht würde, dass er es dann zu einem fixen Preis kaufen kann, wäre der Vertrag eine Art Abzahlungsvertrag. Es müsste das Recht zum Abzahlungsvertrag beachtet werden.

 

5.   Wenn der Leasingnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, müssen die Mitgliederbeiträge ins Budget aufgenommen werden. Mitgliederbeiträge für eine Partei müssen nicht berücksichtigt werden.

RICHTIG. Die Kreditfähigkeitsprüfung muss nach den Richtlinien über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums gemacht werden. Diese sehen vor, dass Beiträge an Berufsverbände zum Existenzminimum zählen.

 

6.    Beim Abzahlungskauf wird der Käufer mit der Schlüsselübergabe Eigentümer des Autos, wenn nicht schriftlich ein Eigentumsvorbehalt verabredet wird, der ins Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers eingetragen werden muss, damit er gegenüber Dritten wirksam wird.

RICHTIG. Eine jahrzehntealte Praxis des Bundesgerichts will es so. Grundsätzlich wird der Käufer mit der Übergabe des Kaufgegenstands Eigentümer – unabhängig davon, ob er ihn bezahlt hat oder nicht. Nur wenn schriftlich ein Eigentumsvorbehalt abgemacht und dieser im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnort des Käufers eingetragen wird, bleibt der Gegenstand Eigentum des Verkäufers. Wird der Eigentumsvorbehalt nicht im Register eingetragen, kann das Betreibungsamt den Gegenstand pfänden: Er gehört ja dem Käufer.

 

7.   Das Konsumkreditrecht muss auch dann beachtet werden, wenn die Kreditnehmerin damit das kleine Unternehmen finanziert, welches sie gründet.

FALSCH. Gemäss Art. 3 KKG kommt das KKG zur Anwendung, wenn die Konsumentin den Kredit nicht für gewerbliche oder berufliche Zwecke brauchen will. Die Gründung eines Unternehmens muss zu den gewerblichen Zwecken gerechnet werden. Das KKG ist nicht anwendbar.

 

8.   Eine verheiratete Person kann nur dann einen Barkreditvertrag über mehr als 1000 Franken abschliessen, wenn die Ehefrau oder der Ehemann schriftlich damit einverstanden ist. Das gilt, solange der gemeinsame Haushalt besteht.

FALSCH. Die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin, des Ehepartners war im aufgehobenen Abzahlungsvertragsrecht (Art. 226a bis 226m OR) vorgesehen. Die Bestimmung ist ersatzlos gestrichen worden. Verheiratete können ohne Zustimmung der Ehepartnerin, des Ehepartners Konsumkredite aufnehmen.

 

9.   Die Leasinggesellschaft ist berechtigt, unter dem Titel «Instandstellungskosten» den Betrag geltend zu machen, den sie wegen der Freigabe des Frankenkurses verloren hat.

FALSCH. Die Scherzfrage dient als Vorwand, um klarzustellen, was unter dem Titel «Instandstellungskosten» geltend gemacht werden darf: Ersatz für echte Schäden und eine Entschädigung für ausserordentliche Abnützung. Ähnlich wie bei der Wohnungsmiete schuldet man der Leasinggesellschaft eine Entschädigung für den Minderwert, der sich nicht aus der ordnungsgemässen Benützung der Leasingsache ergibt. Beim Schadenersatz ist immer zu untersuchen, ob er nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden muss, die ja regelmässig abgeschlossen werden muss.

 

10.   Es ist vernünftig, einen Barkredit aufzunehmen, um damit die Steuerschulden zu begleichen, denn die Steuern müssten sofort bezahlt werden, beim Barkredit habe ich drei bis fünf Jahre Zeit um das Darlehen zurückzubezahlen.

FALSCH. Die Schuldenberatungsstellen treffen immer wieder Ratsuchende an, die einen Kredit zur Begleichung von Steuerschulden aufgenommen haben. In aller Regel kann man mit der Steuerverwaltung abmachen, dass die Steuerschuld abgestottert wird. Der Zinssatz, den die Steuerämter verlangen, beträgt einen Bruchteil des Zinssatzes auf den Barkrediten.

 

Wenn Sie alle 10 Fragen richtig beantwortet haben, können Sie vermutlich die Frage, ob Sie im Konsumkreditrecht sattelfest sind, mit Ja beantworten.

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