Wenn der Zahlungsbefehl strafbar ist

Urteil des Bundesgerichts

Die Zustellung eines überhöhten Zahlungsbefehls als Druckmittel zur Erlangung einer deutlich geringeren Vergleichszahlung kann einen strafbaren Nötigungsversuch darstellen.

Im November 2012 mietete Frau A. ein Ladenlokal. Obwohl der Vertrag eine Laufzeit von zehn Jahren hatte, kündigte sie den Vertrag bereits per 15. Januar 2013. Mit E-Mail vom 9. Januar forderte der Vermieter seine Vertragspartnerin auf, bis spätestens 11. Januar 2013 um 17 Uhr 20'000 Franken Entschädigung zu zahlen. Sofern das Geld nicht eintreffe, werde er auf dem Betreibungsweg nicht nur die Gesamtheit der Mieten einfordern, die während der nächsten zehn Jahre geschuldet seien, sondern er werde die Betreibung jeden Monat wiederholen. Es bestehe überdies die Möglichkeit, Klage einzureichen und einen Arrestbefehl gegen die Vertragspartnerin zu erwirken. Der Arbeitgeber der Vertragspartnerin werde eine Lohnpfändung angezeigt bekommen. Dieser werde die Massnahme sicher entsprechend zu würdigen wissen.  Als die geforderten 20'000 Franken nicht eintrafen, liess der Vermieter am 24. Januar einen Zahlungbefehl über 611'325 Franken ausstellen. A. erhob Rechtsvorschlag. Ein Rechtsöffnungsgesuch des Vermieters wurde abgewiesen.

Der Vermieter wurde vom Genfer Polizeigericht wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 400 Franken und zu einer Busse von 4'800 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hat das Strafurteil bestätigt. Ein Zahlungsbefehl über eine grosse Summe setzt den Empfänger unter psychologischen Druck - wegen der Unannehmlichkeiten, die mit der Betreibung verbunden sind, und wegen der Aussicht darauf, dereinst unter Umständen einen bedeutenden Betrag bezahlen zu müssen. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der betriebenen Person deutlich eingeschränkt.

Dass es dem Vermieter mit dem Zahlungsbefehl über mehr als 600'000 Franken darum ging, einen deutlich kleineren Betrag einzukassieren, zeigt sich auch daran, dass der Vermieter Frau A. am 30. April 2013 anbot, auf weitere Froderungen zu verzichten, wenn sie 25'000 Franken bezahle.

files/icons/icon_BGE12.gif Bundesgerichtsurteil 6B_378/2016 vom 15. Dezember 2016 (französisch)

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