Der Kanton Thurgau missachtet die Kinderrechtskonvention

von Mario Roncoroni

Unhaltbar: Wenn die Eltern die Krankenkasse nicht bezahlen, bekommen auch die Kinder nur noch Nothilfe!

Der Bundesrat sagt's deutsch und deutlich: Wenn der Kanton Thurgau Kinder unter 18 Jahren auf eine schwarze Liste nimmt, weil ihre Eltern die Prämien und Kostenbeteiligungen bei der Krankenkasse nicht bezahlen, missachtet er die UN-Kinderrechtskonvention [1].

Acht Kantone in der Schweiz nehmen Versicherte, die ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht erfüllen, auf eine schwarze Liste auf, die «Liste säumiger Prämienzahler»: Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Zug. Der Kanton Solothurn wird diese Liste demnächst aufheben. Wer auf die Liste genommen worden ist, bekommt ausser Nothilfe keine medizinischen Leistungen mehr. Nur ein Kanton nimmt auch die KInder der säumigen Prämienzahler auf die Liste auf: Der Kanton Thurgau.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten. Dass der Kanton Thurgau das genaue Gegenteil davon macht, ist in den Augen des Bundesrats eine Missachtung der Konvention. Kinder, denen medizinische DIenstleistungen verwehrt werden, weil sie auf der schwarzen Liste registriert sind, könnten sich vor Gericht gegen diese Zugangsbeschränkung wehren, meint der Bundesrat.

Kein Einsehen hat der Vertreter des Kantons Thurgau. Gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz erklärt er zuständige Regierungsrat Stark, die Eltern seien für die Kinder verantwortlich; zudem könnten zwei Drittel der säumigen Prämienzahler die Prämien sehr wohl bezahlen [2].

Selber schuld, muss man den betroffenen Kindern sagen. Sie hätten ihre Eltern sorgfältiger auswählen sollen.

[1] www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20195420

[2] www.srf.ch/news/regional/ostschweiz/schwarze-liste-praemienzahler-laut-bundesrat-verstoesst-thurgau-gegen-un-kinderrechtskonvention

 

Zurück