Krankenkassen: Das Bundesrecht sieht ab 2012 keinen Leistungsaufschub mehr vor
27.12.2011 12:00 von Mario Roncoroni
Etliche Kantone führen ihn gleich wieder ein
Ab 2012 sieht das Bundesrecht keine Leistungssperren durch die Krankenkassen mehr vor. Mindestens acht Kantone führen sie aber auf kantonaler Ebene wieder ein.
Über 150'000 Versicherte erhielten vorher keine Krankenkassenleistungen, weil sie die Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt hatten und die Krankenkassen sie betrieben. National- und Ständerat haben die gesetzliche Bestimmung abgeschafft, welche die Kassen verpflichtete, Leistungssperren gegen säumige Mitglieder auszusprechen. Toni Bortoluzzi (SVP) hat den Kantonen, welche nicht auf Sanktionen gegen säumige Zahler verzichten wollen, mit einem Vorstoss im Nationalrat ein Hintertürchen geöffnet: Sie dürfen ab 2012 "Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen", auf einer schwarzen Liste erfassen. Diesen Personen sollen nur noch Notfallbehandlungen bezahlt werden.
Folgende Kantone haben die Einführung von schwarzen Listen beschlossen: Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, Zug, Aargau, Luzern, Solothurn und Tessin. In den Kantonen Bern, Nidwalden, St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden ist noch nicht geklärt, ob schwarze Listen eingeführt werden. Alle anderen Kantone (darunter sämtliche welschen) wollen ohne schwarzen Listen auskommen.
Das neue Recht sieht vor, dass die Kantone den Kassen 85 % der Verlustscheine bezahlen. Die Bezahlung bringt den Versicherten aber keine Vorteile. Die Kassen können mit dem Inkasso der vollen Forderung weiterfahren, sie müssen dem Kanton einfach 50 % der eingebrachten Gelder weitergeben. Absurde Konsequenz Nummer 1 des neuen Rechts: Die Versicherungen können so bis zu 135 % ihrer Forderung hereinholen. Absurde Konsequenz Nummer 2 des neuen Rechts: Die Leistungssperre kann selbst dann in Kraft bleiben, wenn der Kanton die Ausstände gegenüber der Kasse beglichen hat. Eine weitere Absurdität galt schon unter dem alten Recht: Wer gemahnte Ausstände bei der Kasse hat, kann sie nicht wechseln.
Der "Beobachter" empfiehlt den Versicherten mit einem bestehenden Leistungsaufschub, ab 2012 der Kasse mitzuteilen, dass die Zahlungen für die aktuellen Prämienrechnungen bestimmt sind. Sonst darf die Kasse die Zahlungen den alten Ausständen anrechnen.
Quellen: Le Courrier vom 17.02.2011, NZZ vom 24.02.2011, Blick online vom 18.09.2011, Der Beobachter vom 22.12.2011
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