Kreditkartenvertrag der Cornerbank nichtig

Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland

Die Corner Bank hat in Bern ein Rechtsöffnungsverfahren verloren (Regionalgericht Bern-Mittelland, Entscheid vom 05.07.2017; CIV 17 132). Das Gericht hat festgestellt, dass der Kreditkartenvertrag der Corner Bank die Formvorschriften des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) missachtet. Im schriftlichen Vertrag muss eine klare und unmissverständliche individuelle Kreditlimite angeführt werden. Eine allgemein formulierte Limite in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt den Formvorschriften ebenso wenig die die Festlegung der individuellen Limite in einem späteren Begleitschreiben der Bank.

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