Materialien und Arbeitshilfen für Profis
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Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen, welche Ihnen Ihre Arbeit mit Ihren Klientinnen und Klienten erleichtern sollen. Mit den Exceltabellen lassen sich verschiedene Budgets erstellen: das «betreibungsrechtliche Existenzminimum», das «Sanierungsbudget», das «neue Vermögen nach Konkurs» (genauer: das «vermögensbildende Einkommen nach Konkurs») und die «Kreditfähigkeitsprüfung». Die Links zu den Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in früheren Jahren und zu den entsprechenden Exceltabellen dienen der Kontrolle von Kreditfähigkeitsprüfungen in Barkreditverträgen und Leasingverträgen älteren Datums.
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Die Budgets: Betreibungsrechtliches Existenzminimum Weitere Materialien: Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz Links zu den kantonalen Gesetzessammlungen Quellensteuertabellen für den Kanton Bern Aufgehobene Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums |
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Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Die Berechnung der pfändbaren Quote ist Ermessenssache. Die Schweizerische Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten gibt Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums heraus, die von den meisten Kantonen mehr oder weniger unverändert übernommen werden. Einzig die Kantone Aargau, Schwyz, St. Gallen, Solothurn und Zürich haben die Richtlinien abgeändert.
Stichwort "Betreibungsrechtliches Existenzminimum" im Schulden-ABC
Sanierungsbudget
Wenn nicht andere Finanzquellen zur Verfügung stehen (Vermögen, Erbvorbezüge, Beiträge à fonds perdu), ergibt sich die Leistungsfähigkeit des überschuldeten Haushalts aus seinem Sanierungsbudget. Die "Sanierungsquote" sagt, wie viel der überschuldete Haushalt für seine Sanierung einsetzen kann.
Neues Vermögen nach Konkurs
Wer Konkurs gemacht hat und von einem Konkursgläubiger betrieben wird, muss innert der Rechtsvorschlagsfrist die Einrede des mangelnden Vermögens erheben. Mehr unter dem Stichwort "Neues Vermögen nach Konkurs".
Die Praxis zur Berechnung des vermögensbildenden Einkommens ist uneinheitlich. Wir haben eine Exceltabelle ausgearbeitet, mit der berechnet werden kann, ob die Grenze zum vermögensbildenden Einkommen nach der Praxis der Berner Gerichte überschritten ist und wieviel neues Vermögen der betriebenen Person allenfalls zugeschrieben wird. Allerdings halten sich nicht alle Gerichte im Kanton Bern an diese Praxis!
Stichwort "Neues Vermögen nach Konkurs" im Schulden-ABC
Exceltabelle zur Berechnung des vermögensbildenden Einkommens
Das Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz
Wer Daten über eine Person gesammelt hat, ist verpflichtet, ihr auf Gesuch hin Auskunft zu geben. Er muss ihr normalerweise sämtliche Daten bekanntgeben, welche in der Datensammlung vorhanden sind. Die Auskunft muss innert 30 Tagen erfolgen, und sie muss vollständig sein.
Stichwort "Auskunftsgesuch nach Datenschutzgesetz" mit einem Muster für ein Auskunftsgesuch
Formular für das Auskunftsgesuch bei der "Zentralstelle für Kreditinformation" (ZEK)
Formular für das Auskunftsgesuch bei der "Informationsstelle für Konsumkredit" (IKO)
Links zu den kantonalen Gesetzessammlungen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR,
TG, TI, VS, VD, ZG, ZH
Die Kreditfähigkeitsprüfung
Die Quellensteuertabellen für den Kanton Bern
Das alte betreibungsrechtliche Existenzminimum
Bei der Kontrolle älterer Kreditfähigkeitsprüfungen müssen mitunter Richtlinien angewendet werden, die inzwischen aufgehoben sind.
| AG | BE | SG | SO | SZ | ZH | übrige Kantone | |
| Alte Richtlinien | |||||||
| gültig bis | 31.12.09 |
31.3.10 |
31.12.08 |
31.8.09 |
31.12.09 |
30.9.09 |
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| Exceltabelle |

