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Vorbemerkungen
1. Abschnitt: Begriffe
2. Abschnitt: Geltungsbereich
3. Abschnitt: Form und Inhalt des Vertrags
4. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Parteien
5. Abschnitt: Kreditfähigkeit
6. Abschnitt: Berechnung des effektiven Jahreszinses
7. Abschnitt: Kreditvermittlung
8. Abschnitt: Werbung
9. Abschnitt: Zwingendes Recht
10. Abschnitt: Zuständigkeiten
11. Abschnitt: Schluss-bestimmungen
Art. 41 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Art. 42 Referendum und Inkrafttreten
Anhang 1: Formel zur Berechnung des effektiven Jahreszinses
Anhang 2: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

11. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 41 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Aufhebung und die Änderung bisherigen Rechts werden im Anhang 2 geregelt.
Am bedeutendsten ist die Aufhebung des Abzahlungsvertragsrechts der Art. 226a bis 226m des Obligationenrechts. Daneben wurde natürlich das alte Bundesgesetz über den Konsumkredit aufgehoben, welches am 1. April 1994 in Kraft getreten ist.