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Schuldenberatung beginnt mit dem Griff zum Telefonhörer

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Sie wählen unsere Hotline: 031 376 10 10. Am Telefon bespricht eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter mit Ihnen während rund 20 Minuten Ihre finanzielle Situation. Die Beratung ist gratis. Sie bezahlen nur den gewöhnlichen Telefontarif.

Sie können alle Fragen zu Ihrem Budget, zu Ihren Schulden und zu Betreibungen und Lohnpfändung stellen. Es geht darum, am Telefon einen ersten Überblick über Ihre Lage zu erhalten.


Die Betriebszeiten unserer Telefonhotline 031 376 10 10:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30


Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit (so weit vorhanden):

  • Lohnabrechnungen oder Lohnausweise
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenrechnungen und -policen
  • Arzt- und Zahnarztrechnungen
  • Steuerrechnungen und die Veranlagungsverfügung
  • Unterlagen über Alimente
  • Leasingvertrag, Autorechnungen, Vollkaskoversicherung, Versicherungsverträge
  • Kreditverträge
  • Telefon- und Handyrechnungen
  • Scheidungsurteil
  • Betreibungsregisterauszüge, Verlustscheinregisterauszüge
  • Die Berechnung Ihres Existenzminimums durch das Betreibungsamt
  • Alle offenen Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbefehle usw.

 

Wie geht es nach der Telefonberatung weiter?

Wenn eine weitere Zusammenarbeit möglich ist, erhalten Sie einen Beratungstermin bei uns auf der Beratungsstelle. Dort schauen wir Ihr Budget gründlich an.


  Wieviel Geld kommt bei Ihnen pro Monat herein? Was haben Sie für Ausgaben?

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Wie hoch ist Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum?

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Kann das Budget ins Gleichgewicht gebracht werden?

Wir leiten zusammen mit Ihnen stabilisierende Massnahmen ein, welche dafür sorgen sollen, dass sich Ihre Lage nicht verschlechtert. Und wir schauen, wo Sie für die Zeit einer allfälligen Sanierung Ausgaben reduzieren können. Eventuell kann auch das Einkommen gesteigert werden.

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Wie hoch ist Ihr Schuldenberg?

Wir klären ab, wie gross der Schuldenberg ist und woher die Schulden kommen.

Wir klären ab, ob die Forderungen rechtlich haltbar sind. Das kann schon zu einer ersten Reduktion der Schulden führen.

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Wenn Ihr Budget es zulässt, wird mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag abgeschlossen! 

Wenn eine Sanierung möglich scheint, übernehmen wir den Auftrag, sie zu organisieren

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Es kann aber auch sein, dass wir Ihnen einen anderen Weg vorschlagen: Beanspruchung von Sozialhilfe, Privatkonkurs oder Weiterleben mit Schulden.